Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FLUCHT VOR DER MODERNE

Aufgefunden: ein alter Faschingszettel von 1774 über die Redoutenordnung

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 18. Februar 1895 · Seite 8
Gin Grirmerrrngsblalt an die alter» Redoutenfaie. Ein moderner Prachtbau steht gegenwärtig an der Stelle der bescheidenen alten Redoutensäle, Die Erinnerung an dieselben ist heute fast nur mehr bei den Ballvätern und Ballmüttern vorhanden, die auch in diesem alten Tempel der Göttin Terpsichore mit Lust und Freude gehuldigt. Auf die „ gute, alte Zeit " verweist man heute nur allzugern. Bor einigen Tagen ist uns ein auf diese gute alte u. z. recht alte Zeit zurückgehendes Dokument unter die Hände gekommen, das sowohl wegen seiner breiten ausführlichen und naiven Schreibweise als auch wegen des Inhalts unsere Leser interessieren dürfte und wohl manchem eine Klage über die »mutatio rerum * entpreffen wird Es. ist ein gedruckter 3 Seiten langer Zettel aus den Faschingstagen des Jahres 1774. Wir geben den Inhalt desselben im Nachstehenden wörtlich wieder: Er lautet: Avertissement. Da man nichts außer Acht zu lassen gedenket, was bey Abhaltung der Redouten zur Nothwendigkeit, Gemächlichkeit, Vergnügen, und allseitiger Zufriedenstellung des dabey sich e nfindenden Publikums mittel oder unmittelbar abzielen, oder dahin ausgedehnet werden könnte, als hat man vorzüglich ine Gattungen und Preise aller daselbst vorfindlichen Eßwaaren und Getränke zu dem Ende durch gegenwärtiges Avertissement jedermärmiglich bekannt machen wollen, damit der Käufer als Verkäufer sowohl sich darnach zu richten, als auch im Falle der eine oder der andere zu einer begründeten Klage den Anlaß wider Verhoffen geben sollte, der sich beleidigt glaubende Thei! zu deren Entscheid, Genugthuung, anderweiter Schadloshaltung, Verschaffung einer bessern Bedienung, oder richtiger und baarer Bezahlung an den k. k. von einer hohen gubernirenden Landesstelle gnädigst benennten Hrn. Hrn. Com nissarium zu wenden w ' ssen möge; im Emstehungsfalle dessen hingegen jeder die Schuld des ihm etwa oder in der schlechten Qualität des abgenommenen, oder in der Uebernehmung in den Preisen, oder in was immer andern ihm zugestoffenen unliebsamen Vorfallenheit sich lediglich selbsten wird beyzumessen haben.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 18. Februar 1895, S. 8, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5873-aufgefunden-ein-alter-faschingszettel-von-1774-ueber-die-1895).

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