Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GRABSTELLE FÜR 25 FL. KAUFBAR

Neue Regelung für die Erwerbung von Grabstellen auf dem Gottesacker der St. Jakobs-Pfarre

Die hohe k. k. Statthalterei hat bewilliget, daß die Erwerbung einer Grabstelle auf dem neuen Gottesacker der St. Jakobs - Pfarre auf freiem Felde gegen eine kapitalische Zahlung von 25 fl. CM. gestattet sei, und daß an dieser Begünstigung auch Jene Theil zu nehmen haben, welche eine solche Grabstelle bereits gegen Zusicherung der Entrichtung eines jährlichen Canons von 1 fl. CM., und Vorauszahlung desselben auf lO Jahre im Betrage von 10 fl. CM. an sich gebracht haben. Hiedurch wird an den übrigen Bestimmungen der mit Magistrats - Dekret vom 1. August 1857 kundgemachtcn Gottesacker - Ordnung nichts geändert, nur wird bezüglich der durch Zablung von 25 fl. CM. an sich gebrachten Grabstellen der Schlußsatz des 8. 8 dahin modifizirt, daß hiefür die Bestimmungen des §. 15 der gedachten Gottesacker- Ordnung Platz greifen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 23. April 1858, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/593-neue-regelung-fuer-die-erwerbung-von-grabstellen-auf-dem-1858).

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