Gerichtszeitung. Innsbruck, 11. März. Bei der heute beim hiesigen k. k. Landesgerichte durchgeführten Schwurgerichts - Verhandlung führte der k. k. Landesgerichtspräsident Baron Czörnig den Vorsitz, die Anklage vertrat der k. k. Oberlandesgerichtsrath Dr. P egg er, die Vertheidigung hatte Dr. Ebner übernommen. Als Vertreter der Beschädigten waren erschienen der k. k. Oberpostcommissär Dr. Maaßen und k. k. Postcommissär E. v. Klebelsberg. Zur Verhandlung kam nachstehender Fall. Josef Schönach, 48 Jahre alt, verehlicht, aus Obermieming, entlassener Postexpedient in Zams, ist des Verbrechens der Amtsveruntteuung angeklagt, begangen dadurch, dass er in seiner Eigenschaft als beeideter Postexpedient ihm anvertraute Gelder im Gesammtbetrage von mindestens 307 fl. 49 kr. veruntreut und sich zugeeignet habe. Seit 1886 war Schönnach Postexpedieut in Zams. Am 5. März 1895 wurde beim Postamte dortselbst eine Scontrierung vorgenommeu, welche einen Ueberschuss von 999 fl. 12 kr. ergab, wovon jedoch 11 Postsparcasse - Chek per 818 fl. 14 kr., welche bereits am Tage zuvor angeblich nach Abgang der Post eingezahlt, aber noch nicht eingetragen waren, in Abzug kamen, so dass der eigentliche Ueberschuss nur 180 fl. 98 kr. betrug. Schönach erklärte, dieser Ueberschuss sei sein Privatgeld. Er wurde aber dennoch verhalten, diesen Betrag an die Postdirectiouscasse abzuführen. Bei der am 24. September 1895 beim rPostamte Zams unvermuthet vorgenommenen Scontrierung wurde ein Abgang von 269 fl. 98 kr. constatiert. Schönach gab zu, wiederholt widerrechtliche Eingriffe in die Postcasse gemacht zu haben; er wurde am gleichen Tage aus dem Dienste entlassen. Bei den nun gepflogenen Erhebungen stellte sich heraus, dass die barmherzigen Schwestern in Zams am 16. September 1895 für den Kunstmühlenbesitzer Anton Rauch in Mühlau einen Postchek im Betrage von 219 fl. 30 kr. und der Kaufmann Eduard Grießemann am 23. September 1895 für die Brüder Oesterreicher in Teplitz einen Postchek per 19 fl. 26 kr. beim Postamte Zams eingezahlt haben, dass jedoch beide Beträge im Empfangsregister für Spareinlagen nicht in Empfang verrechnet waren, weshalb deren Abgang bei der Scontrierung am 24. September v. I. nicht bemerkt werden konnte. Es betrug somit der Abgang 508 fl. 54 kr. Hievon kommen der Ueberschuss in der Höhe von 180 fl. 98 kr. der sich bei der ersten Scontrierung am 5.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 12. März 1896, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6029-schwurgerichtsverhandlung-in-innsbruck-amtsveruntreuung-eines-1896).
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