Grund, für denselben einzutreten. Wenn die Regierung eingedenk ist, dass er zur Zeit schwerer Kriegsnoth gut genug war, solche Schulden zu zahlen, müsse sie auch überzeugt sein, dass sie an seinem zukünftigen Fortbestände nicht rütteln darf. Abg. Prof. Payr möchte nicht, dass die Anschauung platz greise, als ob der Landesausschuss in dieser vitalen Angelegenheit nicht die Gefahr an sich habe herankommen lassen, ohne ihr rechtzeitig zu begegmm. Schon vor Monaten habe er im Landesausschuss den Antrag gestellt: Es soll durch einen gewiegten Juristen die rechtliche Seite des Ausschlags sowie seines Fortbestandes untersucht werden und ein Rechtsgutachten darüber erstattet werden. Ferner sollen die Reichsrathsabgeordneten ohne Unterschied der Nationalität und Parteistellung dringlich ersucht werden, dieser Angelegenheit ihre volle verdiente Aufmerksamkeit zuzuwenden und alles aufzubieteu, damit die österreichische Regierung nicht etwa vorzeitig auf das Begehren Ungarns eingehe und eine vollzogene Thatsache schaffe, ohne dass der Lardtag in die Lage gekommen, sich darüber zu äußern. Er habe auch die Erwägung beigesügt, ob es nicht angezeigt wäre, dass die Abgeordneten nach Budapest reisen und dort den Ungarn klar machen, dass sie durch den Weiterbestand des tirolischen Getreideausschlages nichts verlieren, durch dessen Aufhebung dem Land Tirol aber eine unheilvolle Wunde schlagen. Abg. Graf Terlago stellt seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit fest. Er schildert dre wirtschaftlich ungünstige Lage Tirols gegenüber den anderen Ländern, den Schaden, der Tirol durch die Einführung der Gebäudesteuer und durch die Wein zollclausel zugefügt wurde. Der dritte wirtschaftliche Nachtheil sei nun die geforderte Aufhebung des tirolischen Getreideaufschlags. Er verweist weiter auf die Haltung Ungarns Oesterreichs gegenüber in der Tarifpolitik, im Veterinärwesen ü. s. w. Er schließt mit dem Wunsche, dass, s llls die Aufhebung des Getreideaufschlags unabänderlich wäre, das Land Tirol doch wenigstens entsprechend entschädigt werde. Nachdem noch Abg. Dr. Schöpfer gegen den Ausdruck Graamayrs „ fabelhaftes Naturrecht" protestiert, wird der Antrag Grabmayrs, den wir in der Nummer vom 28. Jänner im Wortlaut mitgetheilt haben, einstimmig zum Beschlüsse erhoben. Abg. Dr. Bl aas begründet hierauf seinen in der letzten Sitzung eingebrachten Antrag auf Einführung direkter Wahlen in folgender Weise: „Bekanntlich hat in der letzten Reichsraths - Session die Reichsraths - Wahlorduung durch Einfügung einer neuen, der sogenannten fünften Curie, eine Aenderung und Erweiterung erfahren und wurde das betreffende Gesetz unterm 14. Juni v. Js allerhöchst sanctioniert. In Art. 2 ist nun bestimmt: „ Die Abgeordneten werden in derWählerclasse der Landgemeinden, dann in den ausschließlich aus Gerichtsbezirken gebildeten Wahlbezirken der allgemeinen Wählerclasse durch von den Wahlberechtigten gewählte Wahlmänner, in den anderen Wählerclassen durch die Wahlberechtigten unmittelbar gewählt. " Und Alinea 3 normirt: „ In Ländern jedoch, in welchen durch lau desgesetzliche Bestimmungen die unmittelbare Wahl der Landtagsabaeordneten in der Wählerclasse der Landgemeinden festgesetzt wird, sind auch die Mitglieder des Abgeordnetenhauses in der Wählerclasse der Landgemeinden sowie in sämmtlichen Wahlbezirken der allgemeinen Wählerclasse unmittelbar durch die Wahlberechtigten zu wählen. " Ob also bei einer Reichsrathswahl das directe oder indirecte Wahlsystem in Anwendung komme, hängt von der Landesgesetzgcbung ab, indem dort, wo die directe Wahl für Landtagsabgeord nete eingeführt wird, dieser Modus auch für den Reichsrath gilt. Nach dem gegenwärtigen Stande der tirolischen Landtagswahlordnung sind die Abgeordneten der Städte und Orte direct durch die Wahlberechtigten, jene der Landgemeinden indirect, nämlich durch die Wahlmänner, zu wählen. Da aber die tirolischen Städte ( auch die Landeshauptstadt Innsbruck) in der allgemeinen Reichsrathswählerclasse, in der neuen sogenannten 5. Curie, zu den aus Gerichtsbezirken gebildeten Wahlbezirken zugewiesen wurden, so folgt leider, dass in den Städten, wo nach der tirolischen Landesordnung bisher immer das directe System in
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 4. Februar 1897, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6125-parlamentarische-debatte-um-den-tirolischen-getreideaufschlag-und-1897).
Beeidigung des MirgermeiLers. Gestern um 11 Uhr mittags hat in dem neuen, schmucken Sitzungssaale des Gemeinderathes, im Adlersaale der Stadtsale, die feierliche Beeidigung des neugewühlren Bürgermeisters Wilhelm Greil d …
LircB. - R. * 5 - 30 Gemeinderathe - Sitzims am 29. Jänner. Der Bürgermeister W. Greil eröffnet um 5 V 4 Uhr die Sitzung und nimmt vorerst die Beeidigung des neugewählten Vicebürgermeisters, kaif. Rathes Pichler, vor, de …
Benedict Abt. Vorgestern haben in Tirol u. Vorarlberg die Landgemeinden durch die Wahlmänner ihre Vertreter im Reichsrathe gewählt. Das Ergebnis der Wahlen ist nach den uns zugekommenen Privattelegrammen folgendes: Tirol …
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