weil für einen abschließenden Volkssch ulunterricht anderweitig nicht vorgesorgt ist; wäre in unserer städüscheu Schulorganisation eine solche Vorsorge getroffen. so müsste wider seinen Willen niemand seinen Sohn in die Bürgerschule schicken da niemand gesetzlich verpflichtet ist, seinem Kinde I eine „ über das Lehrziel der allgemeinen Volksschule hinausreichende Bildung " angedeihen zu lassen. Es gibt somit für die Bürgerschule auch streng genommen keinen Schulzwang, und so stellt sich die dreiclassige Bürgerschule thatsächlich als ein von der Volksschule verschiedener, selbständiger und höherer Schulorganismus dar Dieser Einrichtung entsprechend ' wird für das Lehramt an einer Bürgerschule durch das Gesetz eine höhere Befähigung gefordert, welche durch eine eigene Prüfung nachgewiesen werden muss; ferner besieht an der Bürgerschule die Einrichtung des Fachunterrichtes wie in der Mittelschule; bei der Feststellung des Lehrplanes können die speciellen Bedürfnisse deS Schulortes volle Berücksichtigung finden; der Lehrerconferenz der Bürgerschule steht selbst das Recht zu, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung die Lehrbücher der Schule ausrmvählen und einzuführen; endlich stcllt die Bürgerschule ihren Schülern am Schluffe des Jahres Jahreszeugnisse auS, was an der Volksschule nicht geschieht. Eine Frage von Wichtigkeit ist ferner die, was wird in der Bürgerschule gelehrt? Wir lasten hier die Aufzählung der Unterrichtsgegenstände folgen und fügen dazu die Zahl der Stunden, welche per Woche auf sie in allen drei Elasten entfallen. Da haben wir: Religionslehre mit 6, Unterrichtssprache mit 15, Geographie und Geschichte mit 9, Naturgeschichte mit 6, Physik mit 7, Rechnen mit 12, Geometrie und geometr. Zeichnen mit 9, Freihandzeichnen mit 12, Schönschreiben mit 2, Gesang mit 3 und Turnen mit 6 Stunden per Woche. Ein Vergleich der Lehrziele der Bürgerschule mit denen der unteren Elasten der Mittelschulen fällt durchaus nicht zu Ungunsten der Bürgerschule aus, soferne mau von den Stachen und der Algebra abseben will. Am ähnlichsten ist die Bürgerschule den Elasten der Unterrealschule; ihr Lehrplan stimmt vielfach mit dem Lehrplan derselben überein. Von einiger Bedeutung ist es insbesondere, dass der Unterricht in der Bürgerschule den unmittelbaren Eintritt ins praktische Leben stetig im Auge behält und somit ein abschließender ist, während das Untergymnasium doch zunächst und hauptsächlich auf das Obergymnasium, die Unterrealschule auf die Oberrealschule vorbereitet. Man kann daher wohl sagen, für jene Gegenstände, welche das praknsch - Leven erfordert und welche für Handel und Industrie die beste Grundlage bilden, bietet die Bürgerschule nicht weniger als die Unterrealschule und mehr als das Untergymnasium. Dass auch von Seite der Regierung diese Bedeutung der Bürgerschule anerkannt wurde, erhellt aus den Worten desselben Unterrichtsministers v. Stremayr, welcher sagte: „ Die Bürgerschule ist es, die einem großen Kreise der Bevölkerung, der seine Söhne unmittelbar ins praktische Leben sendet, jene abschließende und abgerundete Bildung zu gewähren bestimmt ist, die die unteren Classen einer Mittelschule zu gewähren nie in der Lage sind. " Die Bürgerschule ist somit berufen, alle jene Schülerelemente aufzunehmen, „ die nicht durch die Mittel und Hochschulen einem akademischen Berufe zustreben, denen aber doch die elementare Volksschulbildung nicht genügt, und die nach Vollendung der Bürgerschule entweder in eine Fachschule oder sofort in das bürgerliche Leben treten würden. " Jährlich, namentlich bei Beginn eines neuen Schuljahres, tritt an viele Eltern, die 10und 11jährige Söhne eigen nennen, die wichtige Frage heran, in welche Schule sie dieselben geben sollen. Nun denn, diejenigen, welche wünschen, dass ihre Söhne dereinst Gelehrte, Geistliche, Aerzte, Beamte, Techniker u. s. w. werden mögen dieselben der Mittelschule übergeben; westen Sohn aber für den Handels oder Gewerbestand bestimmt ist und, wie es wohl häufig der Fall ist, möglichst bald selbständig werden soll, der thut nicht übel, wenn er ihn der Bürgerschule anvertraut, da er dort — normale Verhältnisse vorausgesetzt, worauf wir in einem folgenden Ar-
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 13. September 1898, S. 9, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6334-die-buergerschule-als-selbstaendiger-hoeherer-schulorganismus-mit-1898).
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