Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
KINDERKRIPPE MIT STRENGEN REGELN

Gründung einer Kinderkrippe zur Obhut armer Kinder und zur Entlastung der Eltern

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 25. Oktober 1898 · Seite 4 · #Kindergarten
dahin geht, Kinder armer Eltern und Leute, welche auf Arbeit außer ihrer Wohnung angewiesen sind und nicht die Mittel besitzen, für die Beaufsichtigung zu sorgen, in Obsorge und Pflege zu nehmen, so wird bei der Aufnahme von Pfleglingen vor allem auch nur aus Kinder solch armer Leute Bedacht genommen. Die aufgenommenen Kinder find im Winter (1. October bis 30. April) zwischen halb 7 und 8 Uhr früh, im Sommer ( 1. Mai bis 30. September) zwischen 6 und 7 Uhr früh möglichst reinlich in die Anstalt zu bringen und im Winter längstens zwischen halb 7 und halb 8, im Sommer zwischen 7 und 8 Uhr abzuholen. An Sonn und Feiertagen dürfen die Kinder nicht in die Anstalt gebracht werden. Epidemische Krankheiten der aufgenommenen Kinder, deren Geschwister und Wohnungsgenossen, sind wegen der Gefahr für die übrigen Krippenkinder, bei dem betreffenden Bezirksarzte sofort zur Anzeige zu bringen und dürfen die Kinder, auch wenn sie oder ihre Wohnungsgenoffen schon genesen waren, ohne ärztliches Zeugnis nicht wieder gebracht werden. Als Anstaltsarzt der Krippe hat freundlicher Weise Stadtarzt Dr. Köllensperger sich bereit erklärt. Der Verein besteht aus ordentlichen, unterstützenden, Ehrenmitgliedern, Gründern und Stiftern. Der geringste Jahresbeitrag beträgt 2 fl. Es können auch Corporationen dem Krippenverein als ordentliche Mitglieder, Gründer und Stifter beitreten. Unterstützende Mitglieder sind solche Personen oder Corporationen, welche — ohne die dauernde Verpflichtung ordentlicher Mitglieder zu übernehmen — dem Vereine einen Beitrag an Geld, Wertpapieren oder Naturalien aller Art zuwenden. Gründer sind diejenigen, welche demselben einen Betrag von wenigstens dreißig Gulden schenken. Stifter sind diejenigen, welche dem Vereine einen Betrag von wenigstens 200 fl. widmen. Wer dem Verein eine einmalige Schenkung von 15 fl. zur Anschaffung eines Kinderbettes zukommen lässt, ist ein Bettstifter und kann das betreffende Bett, so lange dasselbe vom Stifter erhalten wird, einen von ihm gewünschten Namen tragen. Das Vereinsvermögen besteht aus dem von hochherzigen Wohlthütern gestifteten Stammcapitale; den Jahresbeiträgen der ordentlichen Vereinsmilglieder; den sonstigen Zuflüssen, als: Schenkungen, Legaten und Stiftungen, Beiträgen der Gründer und Stifter, welche zur Vermehrung des Stammkapitals zu verwenden sind, und den für die Vereinsanstalten angeschafften oder gespendeten diversen Mobilien u. s. w. ES gilt nunmehr das begonnene Werk auszubauen. Die Kinderkrippe ist ein Geschenk der Humanität, welchem wahre Menschenliebe das Dasein gab. Die Eltern sind oft beide gezwungen die äußerste Kraftanstrengung zu leisten um die notwendigsten Mittel zur Erhaltung der Familie hereinzubringen. Oft sind auch unverantwortliche Fälle der strafbaren Vernachlässigung der Elternpflichten zu finden, die Kinder sind sich selbst überlassen, verrohen, verwildern. Dem sollten Kinderkrippen, Kindergärten entgegenwirken. Die Krippe entzieht die Kinder der Hilflosigkeit, sorgt für deren Ueberwachung und Vervflegung. Im socialen Kampf um die Existenz sind dieselben ein wichtiger Factor. Sie fördern die körperliche und geistige Entwickelung der Kinder, kräftigen die Erwerbsfähigkeit der Eltern, entlasten die Kinderspitäler, indem sie die Ursachen der Erkrankung der Kinder der Armen — schlechte Ernährung und mangelhafte Pflege mit verringern helfen. Seit 5 Decennien wirken die Krippen in den meisten Staaten Europas in geräuschloser Thätigkeit zum Wohle und Besten der armen Bevölkerungsschichten. Möge die Erkenntnis des großen Werkes derselben in alle Kreise der Bevölkerung dringen und zahlreiche kräftige Unterstützung an Mitglieder, Gründer, Stifter - Beiträgen, an Legaten und Geschenken ( Naturalien) erhalten. Hocherfreulich ist auch die Thatsache, dass durch den Ankauf der Spielmann ' schen Realität, in der die Kinderkrippe erstehen wird, im Gartentheile gänzlich abgeschlossen von der Krippe Raum für den Einbau einer seit Jahren für Innsbruck geplanten Wärmestube geschaffen werden kann. Zu dem Zwecke stehen bekanntlich Widmungen und Sammelgelder in der Höhe von 1200 fl. zur Verfügung.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 25. Oktober 1898, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6348-gruendung-einer-kinderkrippe-zur-obhut-armer-kinder-und-zur-1898).

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