Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
KEIN GELD MEHR FÜR GULDEN UND KREUZER

Erloschen der Einlösungspflicht des Staates an Gulden und Kreuzer

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 12. Oktober 1899 · Seite 4 · #Währung
(DerAb schied von Gulden und Kreuzer.) Es sei daran erinnert, dass mit dem letzten Tage dieses Jahres lmt der Verordnung des Finanzministeriums vom 24. Juli 1894 die Einlösung der Slaatsnottn zu einem Gulden nicht mehr ftmtfindel und mit dem Ablaufe dieses Tages jede Verpflichtung des Staates zur Einlösung dieser Staatsnoten erloschen ist. Noch mehr greift in das tägliche Verkedrsleben die Bestimmung ein, dass laut Verordnung des Finanzministeriums vom 9. Juni 1897 mit dem gleichen Termine auch jede Verpflichtung des Staates erloschen ist, die Kupsersch idemünzen zu 1 und zu y a kr. einzulösen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 12. Oktober 1899, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6511-erloschen-der-einloesungspflicht-des-staates-an-gulden-und-kreuzer-1899).

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