Sonntag 17. Gertraud. Zwei Gesetzentwürfe zur Bekämpfung der Trunksucht. Gesetze, welche den SchankbeLrieb im Sinne einer Eindämmung der Trinkunsilten einschränken, bestehen in den skandinavischen Ländern schon seit einem halben Jahrhundert, in Amerika, in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz, dann teilweise auch in Großbritannien ( Sonntagsschließung der Schänken) und Russland ( Verkaufsmonopol) seit Jahrzehnten. Wie erinnerlich, hat auch bei uns die jüngste Thronrede eine Regierungsvorlage zur Bekämpfung der Trunksucht in Aussicht gestellt. Nun sind der Regierung die Abgeordneten Dr. Schöpfer, Schraffl und Genossen mit zwei Gesetzentwürfen zuvorgekommen, von denen der eine Bestimmungen zurHintanhaltung der Trunksucht und der anoere Bestimmungen über die E rrichtung öffentlicher Trinkerasyle enthält. Was nun die Mittel zur Bekämpfung der Trunksucht betrifft, welche die Antragsteller Vorschlägen, so soll in erster Linie die Verleihung der Concessionen zum Ausschank und zum Kleinverschleiß von gebrannten geistigen Getränken an eine Reihe von Cautelen geknüpft und sodann überhaupt eingeschränkt werden. In Gemeinden bis zu 500 Einwohnern soll nur eine Concession, in größeren Gemeinden nur auf je volle 500 Einwohner eine verliehen werden. Die Landesgesetzgebung hätte zu bestimmen, inwieweit an Sonn und Feiertagen und an Wochentagen, an denen landesüblich die Ärbeiterauszahtungen erfolgen, die Schanklocale geschlossen zu halten sind. Zuwiderhandelnden wird Arreststrafe bis zu einem Monat oder Geldstrafe bis zu 500 L angedroht. Ein weiteres Mittel sind empfindliche, auf Trunkenheit gesetzte Strafen. Selbstverschuldete Trunkenheit an öffentlichen Orten, ferner das Versetzen eines anderen in den Zustand der Trunkenheit soll mit Arrest bis zu einem Monat oder Geldstrafe bis zu 300 X bestraft werden. Forderungen für Verabreichung geistiger Getränke in Schanklocalen sollen nicht klagbar sein, wenn der Creditnehmer zur Zeit der Ve abreichung eine frühere Schuld gleicher Art an denselben Gläubiger noch nicht bezahlt hat.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 11. März 1901, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6749-zwei-gesetzentwuerfe-zur-bekaempfung-der-trunksucht-vorgelegt-1901).
(Advocaten in Deutsch tiro l.) Die Advocatenliste des Nordtiroler Sorengels zählt laut Kundmachung der Adooeateukammer Innsbruck vom 2. ds. 45 Advoe ttcn; davon entfallen auf Innsbruck 26, auf Kufstein 4, auf Schanz 3, a …
einem Fachmann herrührenden Darstellung der Verhältnisse besprochen. Wir geben im Nachfolgenden diese Schilderung ausführlich wieder. Im Jahre 1878 betrug die Krankenaufnahme 90. Im Jahre 1882 wurde die Anstalt in Pergin …
Aus Stadt und Land. (Giftschlangen in Tirol.) Nachträglich zu dem bereits gemeldeten Ergebnisse der Tödtung von Giftschlangen Ln Tirol im abgelaufenen Jahre ist noch mitzutheilen, dass nun seit dem Jahre 1896 in welchem …
Gerichtszeitnng. (Die Verbrennung d; ^ Hirtenbriefes.) Gestern fand beim hiesigen Ly besgsrict 1e die n uerliche Verhandlung gegen Ka < ck Habens m wegen der Verbrennung des Hirtenbriefes stack. …
Medieninhaber und Herausgeber:
Fontes – Digitale Quelleneditionen zur Geschichte Tirols
[Name / Institution eintragen]
[Straße, PLZ Ort, Österreich]
Grundlegende Richtung (Blattlinie):
Wissenschaftlich-historische Dokumentation und digitale Erschließung gemeinfreier historischer Pressetexte aus dem Raum des historischen Tirols.
1. Grundsatz: Die Nutzung von chronik.fontes.at ist ohne Registrierung möglich. Es werden keine Werbe- oder Analyse-Tracker und keine Marketing-Cookies eingesetzt.
2. Server-Betrieb: Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource) kurzzeitig auf unserem europäischen Server (Hetzner Online GmbH, Deutschland) zur Betriebssicherheit verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Externe Faksimile-Einbindung (IIIF): Beim Öffnen der Original-Zeitungsseite lädt Ihr Browser Bildkacheln direkt vom IIIF-Bildserver der Österreichischen Nationalbibliothek (iiif.onb.ac.at) bzw. verweist auf die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol.
4. Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschungsanfragen richten Sie jederzeit formlos an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Historische Zeitungstexte: Sämtliche wiedergegebenen Originalartikel entstammen historischen Zeitungsausgaben des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (insbesondere den Innsbrucker Nachrichten, 1854–1913) und sind urheberrechtlich gemeinfrei.
Digitalisate & OCR-Grundlage: Die digitalen Faksimiles und Volltextgrundlagen basieren auf den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULB Tirol) sowie von ANNO – AustriaN Newspapers Online (Österreichische Nationalbibliothek).
Die Tiroler Zeitungschronik bewahrt den authentischen Wortlaut und die historische Rechtschreibung der Originalquellen vor und nach der II. Orthographischen Konferenz von 1901.
Um die historischen Spaltentexte digital zugänglich zu machen, erhält jeder Originalartikel redaktionell eine Hauptüberschrift im zeitgenössischen Chronikstil des 19. Jahrhunderts sowie eine moderne Dachzeile zur raschen thematischen Orientierung.
Bitte zitieren Sie stets die zugrunde liegende historische Originalausgabe mit Erscheinungsdatum und Seitenzahl, ergänzt um den Permalink der Chronik:
Innsbrucker Nachrichten, [Datum], S. [Seitenzahl], digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/#artikel=[ID]).
Sie haben einen OCR-Lesefehler im historischen Fraktursatz entdeckt oder möchten auf einen bemerkenswerten Zeitungsbericht hinweisen?
Schreiben Sie uns gerne an redaktion@fontes.at unter Angabe des Erscheinungsdatums oder des Artikel-Direktlinks (#artikel=...).
✎ Korrektur-ModusKlicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel|
Gesammelte Änderungen in Tabelle article_edits
Diese Korrekturen sind in der Zwischen-Tabelle gespeichert. Mit Klick auf „Jetzt in Live-DB schreiben“ werden sie atomar in chronik_events_live.db samt Volltextindex übernommen.