Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
VON PROHIBITIONEN ZU ZOLLGEBIETEN

Rückblick auf die Entwicklung der österreichischen Handelspolitik im Laufe der Jahrhunderte

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 21. September 1901 · Seite 10 · #Statistische Daten
Seite I. Ein Rückblick ans die Geschichte der österreich. Handelspolitik. Der Entwurf des deutschen Zolltarifes und die schwebenden Verhandlungen zwischen unseren beiden Reichshälften haben uns Oesterreicher wieder an den bevorstehenden Ablauf der Geltungsdauer unserer wichtigsten Handelsverträge erinnert und die Aufmerksamkeit unserer Handelspolitik zugewendet. Da mag es denn nun gestattet sein, einen Rückblick ans die Geschichte der österreichischen Handelspolitik in den letzten Jahrhunderten zu werfen. Im 17. Jahrhundert finden wir das sogenannte Prohibisivsystem als das herrschende. Die Einfuhr verschiedener Waren war verboten um das Geld nicht außer Landes kommen zu lassen. Die Einrichtung des Grenzzollwesens für den Dienst einer auf Hebung der einheimischen Production abzielenden Handelspolitik nahm jedoch erst ihren Anfang unter Karl VI. Die einzelnen Länder bildeten für sich selbständige Zollgebiete. Jednch bestanden für den Verkehr derselben unter einander ermäßigte Zollsätze und verschiedene Verkehrserleichterungen. Zur Zeit Josef II. galten für ca. 200 Warengattungen Einfuhrverbote, sie waren „ außer Handel" gesetzt, d. h. ihre Einfuhr wurde für den Eigenbedarf, jedoch nicht zum Handel gegen besondere Licenz und hohen Zoll zugelassen. Zur Controle der Einfuhrverbote wurde bereits im Jahre 1764 die obligate Warenstempelung eiugeführt, nämlich der sog. zollamtliche Stempel für ausländische Ware und der Commercialstempel für Ware inländischer Provenienz. Auch die Ausfuhr einiger Rohstoffe nach denl Auslande war verboten, hingegen wurde die Einfuhr von im Inland nicht erzeugbaren Veredelungsstoffen und Maschinen begünstigt. Die Verzollung erfolgte in der Regel nach dem Gewichte, nur kostbare Waren unterlagen Wertzöllen. Die Zollordnung vom Jahre 1775 bezeichnet den Beginn der Abschaffung der Zollschranken zwischen den einzelnen Provinzen und zwar zunächst zwischen den deutsch slavischen Ländern mit Ausschluss von Tirol und Vorarlberg, welche dann in den Jahren 1822 — 1826 weitere Fortschritte machte, so dass fortan das damalige Reichsgebiet mit Ausnahme der jetzigen Länder der ungarischen Krone und der noch zahlreichen Zollausschlüsse und Freihäfen zu einem Zollgebiet vereinigt war. Den Höhepunkt erreichte das Prohibitivsystem in Oesterreich durch den Beitritt desselben zur Contiuentalsperre gegen England, durch welche selbst Kaffee „ außer Handel " gesetzt worden war. Eine Abschwächung dieses Systems nebst Erleichterungen der Durchfuhr trat durch die Tarife von 1822 und 1829 ein,
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 21. September 1901, S. 10, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6840-rueckblick-auf-die-entwicklung-der-oesterreichischen-handelspolitik-1901).

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