Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
WASSERBAU IM KLAREN PROGRAMM

Aufstellung eines Programmes zur Regulierung der Wasserläufe gemäß Meliorationsgesetz

zweckmäßige und zeitgerechte Jneinandergreifen aller hier in Betracht kommZnden Wasserbauten, der Regulierungen sowohl, als der Verbauungen, zu erzielen, hat die Regierung vor allem die Aufstellung eines Programmes als erwünscht bezeichnet. Hiebei wrch es sich darum handeln, darüber ins Klare zu ksMmen, welche Wasserläufe überhaupt im Interesse der Schiff und Floßfahrt, sowie der Landeskultur der Regulierung oder Verbauung mrter Bedachtnahme auf die durch die Dringlichkeit und die systematische Verbesserung der Wasserverhältnisse gebotene Reihenfolge zu unterziehen seien — ferner ob und welche zur Ausführung geeigneten Projekte für solche Arbeiten bereits vorhanden sind, und wie hoch sich nach denselben die Kosten belaufen — wie hoch weiters für jene Arbeiten, wo Projekte noch fehlen, sich wenigstens annähernd nach Analogie bereits ausgeführter Arbeiten die Kosten stellen dürften, — wie die noch fehlenden Projekte zu beschaffen seien, — endlich ob und in welchem Maße das Land sich nach Maßgabe des Meliorationsgesetzes vom 30. Juni 1884 an der Finanzierung der Unternehmungen zu betheiligen bereit wäre und inwieweit auf eine Heranziehung der localen Interessenten gerechnet werden könnte. Dabei müsste selbstverständlich die definitive Feststellung der Projekte und Voranschläge im Sinne des Gesetze vom 30. Juni 1884 dem Zeitpunkte der Verhandlungen über die individuelle tandesgesetzliche Regelung der einzelnen Unternehmungen und der bezüglichen Schlussfassung der Regierung Vorbehalten bleiben. Nach den Intentionen der Regierung sollte hiebei die Regulierung der Wasserläufe nicht ohne Bedachtnahme auf die in den Quellengebieten etwa uothwendigen Wildbachverbauungen vorzunehmen sein, und wäre auf die Durchführung von Ent und Bewässerungen nur insoweit Rücksicht zu nehmen, als dieselben von einer durchzuführenden Regulierung ohne Beeinträchtigung des Zweckes derselben oder ohne finanzielle Nachtheile nicht getrennt werden können.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 20. November 1901, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6876-aufstellung-eines-programmes-zur-regulierung-der-wasserlaeufe-1901).

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