von Interesse; er sei daher nach der „ N. Fr. Pr. " in seinen Hauptpunkten wiedergegeben. So sehr die Verfechterinnen des Frauenstimmrechtes in England auch in einzelnen strittigen Punkten — in wesentlichen sowohl, als auch in unwichtigen — in ihren Meinungen auseinandergehen mögen, in einer Ansicht sind sie von einer seltenen Übereinstimmung, xn der Überzeugung nämlich, daß jedwede Opposition der Frauen gegen das Frauenstimmrecht nur in der Gleichgiltigkeit, der Dummheit oder der Faulheit — wenn nicht in allen dreien zugleich — zu suchen ist. Daß man auch aus triftigen Gründen den Wunsch haben kann, den Anhängerinnen dieser Idee und ihren Gönnern begreiflich zu machen, von welch verhängnisvollen Folgen die beabsichtigte politische Wandlung für das soziale, moralische und nationale Leben begleitet sein würde, das scheint den Verfechterinnen des Frauenstimmrechtes und ihren Freunden gar nicht in den Sinn zu kommen. Es gibt eine große Anzahl von intelligenten Frauen, die aus tiefer Überzeugung Gegnerinnen der genannten Bestrebungen sind, und wenn sie dieser Überzeugung bisjetzt weder auf der Rednerbühne noch in Broschüren oder Büchern Ausdruck gegeben haben, so ist das nur ihrer Scheu vor den Vorwürfen znzuschreiben, daß sie den wichtigsten Interessen ihres Geschlechtes feindlich gegenüberstehen. „Da die Frauen Steuerzahler sind, haben sie naturgemäß auch das Stimmrecht, " sagen die Stimmrechtlkrinnen. Das ist aber eigentlich nicht ganz richtig; vom historischen Standpunkte betrachtet ist das Stimmrecht ein Privilegium, welches erst von den Regierungen verliehen worden ist; weder der Mann noch die Frau hat also das Stimmrecht mit auf die Welt gebracht. Andererseits besteht das Ideal jeder guten Regierung darin, daß die gesamten Interessen des Staates vertreten werden; dieser Zweck wird aber nicht notwendiger Weise dadurch am besten erreicht, daß auch die Frauen das Stimmrecht haben, es müßte denn erst bewiesen werden, daß die Interessen der Frauen sonst nicht genügend gewahrt werden. Die Haupteinwendnng der Gegnerinnen des Frauenstimmrechtes aber ist die folgende, und sie gibt zu denken: Die Notwendigkeit dieser ungeheuren politischen Wandlung ist durchaus nicht bewiesen, dagegen sind die Gefahren, die sie im Gefolge haben, klar. Wohl haben in früheren Zeiten die Frauen Ungerechtigkeiten von der Gesellschaft und der Gesetzgebung erdulden müssen, geradeso wie die Männer aus den niederen Klassen, denn die Männer sind gegen die Frauen nicht ungerechter gewesen als gegen einander; aber das ist schon viel besser geworden und wird immer besser werden, und alle rechtlich denkenden Männer sind ebenso wie die meisten hochsinnigen Frauen von der Überzeugung durchdrungen, daß es dringender Reformen bedarf, zum Beispiel in dem oft so grausamen Ehegesetz. Die Frauen haben dasselbe Recht, Verträge zu schließen, Erbschaften zu übernehmen, nach eigenem Gutdünken über ihr Vermögen zu verfügen wie die Männer, und es dürfte nicht einen einzigen Übelstand geben, über den sich die Frauen zu beschweren haben, den nicht — das ist die zuversichtliche Hoffnung der Gegnerinnen des Frauenstimmrechtes — Zeit, Geduld und Takt beseitigen werden. Wenn es auch richtig ist, daß manche Reform des Ehegesetzes zuletzt eine politische Form annehmen wird, so wird dieser Reform doch ein Umschlag der moralischen Gesinnungen vorausgehen müssen, und daß dieser Umschlag sich nicht an der Wahlurne, sondern in der Gesellschaft und der Familie vollziehen muß, ist eine allgemein bekannte Wahrheit. Die Notwendigkeit dieser politischen Revolution ist also nicht einleuchtend, dagegen kann man sich den verhängnisvollen Folgen, die sie unbedingt nach sich ziehen würde, nicht verschließen. Diesen könnte man ja vielleicht Vorbeugen, indem man den Frauen eine von der jetzigen grundverschiedene Erziehung gibt; vorläufig haben unsere Frauen und Mädchen weder eine Ahnung von den Pflichten und dem Wissen früherer Frauen - Generationen, noch das erforderliche Interesse dafür; die Familie aber ist immer noch die Zelle, ans der sich ein Volk, ein Staat aufbaut. Die Einwendung, daß die Frau durchschnittlich nicht uninielligenter ist, als die gewöhnlichen männlichen Wähler, wie zum
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 22. August 1902, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7044-zur-debatte-um-das-frauenstimmrecht-in-england-1902).
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