Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
THEATERSTÜCK TEILT ÖFFENTLICHKEIT

Verbot der zweiten Aufführung von Kranewitters „Andreas Hofer“ auf Grund von Störungen und Sicherheitsbedenken

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 11. Mai 1904 · Seite 9 · #Theaterskandale
Der Ministerpräsident über das Verbot von Kranewitters „ Andreas Hofer. " Wien, 11. Mai. In Beantwortung der Interpellation des Abg. Tschan betreffend das Verbot der zweiten Aufführung des Kranewitter ' schen Dramas „ Andre Hofer" im Stadttheater zu Innsbruck, bemerkte der Ministerpräsident, daß schon bei der am 3. Dezember stattgefundenen ersten Ausführung das Spiel unterbrochen werden mußte, weil ein Teil des Publikums während des zweiten und dritten Aktes durch Zischen und laute Entrüstungsrufe demonstrierte, während seitens der zahlreich anwesenden Freunde des Stückes ostentativ Beifall gespendet wurde. Die Statthalterei hatte trotz dieses störenden Zwischenfalls nicht die Absicht, die für den 7. Jänner angesetzte zweite Ausführung des Stückes zu untersagen, wurde jedoch hiezu in letzter Stunde veranlaßt, weil ihr bekannt geworden war, daß seitens der Gegner des Schauspiels eine Agitation organisiert und zum Zwecke der Verhinderung der Vorstellung aus umliegendenDörsern Zuschauer herangezogen werden sollten, die gegebenenfalls auch ihre Kör per kraft in den Dienst der Sache hätten stellen sollen. Unter diesen Umständen besorgte die Statthal- Lerei eine ernstlicheStörungderöffentlichenRu h e und Ordnung, welche eventuell eine Gefährdung der Sicherheit des Theaterpublikums zur Folge haben könnte. Da ein Rekurs gegen die Maßnahmen der Landesstelle nicht eingebracht wurde, kam das Ministerium nicht in die Lage, eine Entscheidung zu fällen. Nach der vom Statthalter geschilderten Sachlage ist das Aufführungsverbot eine im Paragraph 5 der Theaterordnung begründete Verfügung gewesen. * (Die Beantwortung der beiden Interpellationen wegen des Verbotes der Aufführung von Kraue Witt ers „ Andre Hofer" und wegen der Vorgänge beim Kocian - Konzert in Innsbruck fordert zu einem Vergleich geradezu heraus. Der Statthalterei war in beiden Fällen, wie der Ministerpräsident Dr. v. Koerber erklärte, die Demonstrationsabsicht bekannt. In dem einen Fall, wo es sich um das Werk eines deutschen Dichters und noch dazu eines Tirolers handelte, wurde die Aufführung einfach verboten, dagegen dort, wo die Demonstration sich gegen einen tschechischen Künstler richtete, das Auftreten desselben recht wohl geschützt und auch gegen die Demonstranten entsprechend vorgegangen. Bezeichnender als dieses verschiedene Vorgebm aber ist es noch, wie Dr. v. Koerber von be oen Demonstrationen spricht. In der Kociau - Affäre weiß er die kräftigsten Töne der Entrüstung gegenüber den Ruhestörern, denen „ in ungesitteter Parte i l e i d e n s ch a f t nicht einmal der neutrale Boden der Kunst heilig ist ", anzuschlagen.. und wie samtweich behandelt er im anderen Falle die Leute, die sich „ in den Dienst der Sache stellten ".
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 11. Mai 1904, S. 9, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7476-verbot-der-zweiten-auffuehrung-von-kranewitters-andreas-hofer-auf-1904).

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