Seite 5. ^ Me Lohnbetvegung ist auf folgende Umstände Kurü ^ uführen: Bei der Gehilsenversammlung am 14. d. Mts. im Deutschen Cafs wurden vom GelMenausschusse im Namen der Bäckergehilsen Innsbrucks folgende Forderungen an die Bäckermeister gestellt: 1. a) lOstündiger Maximalarbeitstag, für jede andere Stunde eine 50prozerrtige Erhöhung; d) mehr als acht Überstunden dürfen nicht gemacht werden. 2. u) In Bäckereien, wo weniger als 3 Gehilfen beschäftigt sind, ist dem Helfer und Mischer ein Lohn von 34 Kronen per Woche, Schwarzmischer 32, Vize 24 Kronen zu bezahlen; d) wo hingegen mehr als 3 Gehilfen beschäftigt werden, erhöht sich der Lohn für Helfer und Mischer auf 36, bez! w. 34 und 2ö Kronen nebst 30 Hellern Freigebäck. 3. Diese Forderungen müssen in einem dreijährigen Vertrag mit der Meisterschaft abgeschlossen werden, dem eine halbjährige gegenseitige Kündigung gegenübersteht; sollte keine Kündigung erfolgen, so ist dieser Vertrag auf ein weiteres Jahr bindend. 4. Anerkennung der Organisation und der Vertrauensmänner. 5. a) Die Arbeitsvernnttlung hat in Händen der Gehilfen zu fein; d) sollte die städtische Arbeitsvermittlung dieselbe übernehmen, hat diese das Vorrecht. 6. Einmal in der Woche einen vollständigen 36stündigen Ersatz - Ruhetag. 7. Die Lehrzeit hat von jetzt an mit 3 Jahren angenommen zu werden und dürfen Lehrlinge unter 16 Jahren nicht zu Nachtarbeiten verwendet werden. Auch dürfen nicht mehr Lehrlinge, als gesetzlich gestattet sind gehalten werden. Diese Forderungen müssen binnen 14 Tagen vom Tage der Übergabe an gerechnet, von der Meisterschaft beantwortet werden. — Wie uns nun von der Bäckergenossenschaft mitgeteilt wird, hat in dieser Angelegenheit vorgestern eine Sitzung stattgesunden, bei welcher Vertreter der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer anwesend waren. Von den Bäckermeistern wurden nun den Gehilfen folgende Zugeständnisse gemacht: Zu Punkt In wurde beschlossen, den 12stündigen Arbeitstag beizubehalten, aber eine zweistündige Ruhepause Zu gewähren. Zu Punkt 2 a wurden als Maximum 27 Kronen, als Minimum 22 50 Kronen, zu Absatz b 30 Kronen als Maximum und 24 Kronen als Minimum Zugestanden. Punkt 3 kam nicht zur Besprechung, die übrigen Forderungen der Gehilfen wurden von den Meistern anerkannt, bis auf Punkt 6, der einen 36stündigen Ersatzruhetag einmal in der Woche fordert. Die Vertreter der Meister stellten sich hier auf den gesetzmäßigen Standpunkt, nach welchem der Ersatzruhetag einer freien Vereinbarung zwischen Meistern und Gehilfen überlassen werde. Nach einer längeren, erregten Debatte über diese Forderung, auf welcher die Vertreter der Gehilfenschaft bestanden, erklärten die Meister, die Verhandlungen mit der Gehilfenschaft abzubrechen. Nach dem Ultimatum der Gehilfenschaft sollen bis nächsten Dienstag mittag 12 Uhr ihre Forderungen bewilligt sein.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 25. Juni 1904, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7505-baeckergehilfen-legen-forderungen-vor-verhandlungen-mit-meistern-1904).
(Die städtische Volksküche.) Von dem Zeitpunkte der Übersiedlung der Innsbrucker Volksküche aus dem alten, kleinen Gebäude in der Herrengasse in die Ränme über der Schlachts anshalle ist ein neuer erfreulicher Aufschwung …
(Zur Errichtung des städt. Arbeitsamtes in Innsbruck.) Die Ausschüsse von 24 Arbeiterorganisationen am hiesigen Orte traten am 2. d. M. zu einer außerordentlich starkbesuchten Tagung zusammen. Der Zweck derselben war die …
(Hütkinder.) Wie man uns ' aus Landeck schreibt, werden Donnerstag den 17. d. M. wieder die sogen. Schwabenkinder nach ' Bayern^ Württemberg und Baden zur Sommerarbeit abgeliefert. Den Transport besorgt der Hütkindervere …
(Ein seltenes Dienstjubiläum.) Dem „Fremdenblatt " wird ans Innsbruck geschrieben: In voller Rüstigkeit und Geistesfrische, noch aktiv und amtstätig, obwohl ein angehender Achtziger, feiert am 23. d. Mts. der Türhüter in …
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