Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
LEICHEN MIT BEWILLIGUNG UND SAISONVORRICHT

Neue Bestimmungen für Leichentransporte durch das Ministerium des Innern

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 18. Oktober 1859 · Seite 3
Das hohe Ministerium des Innern hat neue Bestimmungen für Leichentransporte erlassen. Darnach kann die Verführung der Leichen in die Umgebung eines Ortes auf zwei Stunden ohne besondere Bewilligung erfolgen. Bei Entfernungen, welche die Ueberbringung der Leiche an ihren Bestimmungsort in einem Tage möglich machen, ertheilen auf dem Lande die Bezirksämter die Bewilligung. Für größere Entfernungen ist die Bewilligung der Statthalterci erforderlich. Bei einem solche » Transporte muß die Leiche zur Win-
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 18. Oktober 1859, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/809-neue-bestimmungen-fuer-leichentransporte-durch-das-ministerium-des-1859).

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