Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BLINDE KINDER OHNE ZUKUNFT

Mangelnde Erziehung der blinden Kinder in Tirol und Vorarlberg führt zu Verwahrlosung

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 20. September 1907 · Seite 10
Tiroler und Vorarlberger sorgt für Eure Blinden! Während man in früheren Zeiten glaubte, das Mitleid mit den Blinden dadurch am wirksamsten zu betätigen, indem man dieselben nährte und verpflegte, hat man schon längst einsehen gelernt, daß der Grund, warum noch immer Tausende von Blinden ihr Leben im bittersten Elende verbringen müssen, nicht unmittelbar in der Blindheit selbst liegt, sondern daß derselbe lediglich in der mangelhaftem Erziehung und Versorgung dieser Unglücklichen zu suchen ist. Die Erziehung des Blinden darf jedoch nicht erst in späteren Lebensjahren, sondern sie muß schon im Kürdesalter ihren Anfang nehmen, wenn sie für das Leben von bleibenden, segensreichen Folgen sein soll. Sie bedarf keiner besonders kostspieligen Einrichtung, doch muß sie sich von Verzärtelung wie von Vernachlässigung gleichweit entfernt hal- ÜH und den fehlenden Sinn da, wo die innere Anschauung nicht wirksam ist, durch die übrigen Sinne zu ersetzen suchen — und man wird den Zweck erreichen. Trotz des Ministerialerlasses vom 6. Juni 1881, welcher die Schulpflichtigkeit der blinden Kinder ausspricht, wachsen speziell in den Alpenländern Hunderte blinde Kinder ohne jeglichen Unterricht körperlich und geistig verwahrlost auf — zur drückenden Last und beständigen Sorge für Eltern und Zuständigkeitsgemeinden. Die Volksschule kann nicht als Ersatz der Blindenanstalten gelten, denn sie gewährt im günstigen Falle bloß eine allgemeine Schulbildung, aber nicht zugleich auch eine besondere Bildung für das Berufsleben; sie stattet den Blinden bloß mit einer Summe von Kenntnissen aus und überläßt ihn dann seinem Schicksale. Das Gebrechen der Blindheit hat so viele traurige Folgen für Körper und Geist des Kindes, daß zur möglichsten Behebung derselben eine eigenartige Erziehung und Ausbildung in zu diesem Zwecke eingerichteten Anstalten erforderlich ist. Das blinde Kind ist in der Regel geistig und körperlich verkümmert und verwahrlost, wenn es der Schule, üezw. dem Institute übergeben wird. Während das sechsjährige, vollsinnige Kind geradezu einen Reichtum an Anschauungen und Vorstellungen mit in die Schule bringt, ist das blinde Kind in diesem Alter meistens noch gänzlich arm an Vorstellungen und Begriffen, selten imstande, die hochdeutsche Sprache zu verstehen und sich darin verständlich auszudrücken. Bei der verkümmerten leiblichen und geistigen Entwicklung der meisten blinden Kinder kann die Erziehungsanstalt ihre große Aufgabe nur allmählich, stufenweise und erst in einem längeren Zeiträume lösen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 20. September 1907, S. 10, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8255-mangelnde-erziehung-der-blinden-kinder-in-tirol-und-vorarlberg-1907).

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