Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GELDSTRAFE FÜR GELDSTUBEN

Verbot der Guldenwährung in Innsbruck ab 1. Juli mit Strafen bei Zuwiderhandlung

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 5. Juni 1908 · Seite 4 · #Währung
Emlna Deme Private in Innsbruck, getraut. (Nochmals ' das Verbot der Gulden- Währung.) Die Vorsteh ung des Handelsgremiums der Landeshauptstadt Innsbruck ersucht uns, folgendes zur genauesten Darnachachtung zur Kenntnis zu bringen: „ Mit Verordnung des k. k. Finanzministeriums vom 24. April 1908, R. - G. - M. Nr. 8Z, ist das Verbot der Anwendung der früheren österreichischen Währung im Verkehre der Handel und - Gewerbetreibenden ryit dem Publikum erlassen worden. HieMch dürstn vom st. Juli 1908 angefangen Ke Preise sowöhl ist Anboten, Rechnungen, Fak-! Aren, ' PrMarifen, MisvexzeMMn / ÄMndignngen Und öffentlichen Bekanntmachungen,, als auch in Schaufenstern, Auslagen, auf Ausstellungen, Markten und dergleichen nicht mehr in der früheren Guldenwährnng, sondern müssen ausschließlich in der bereits feit 1. Jänner 1900 eingeführten Kronenwährung angegeben werden. Übertretungen dieses Verbotes werden im Sinne der Wnisterialverordnung vom VO. September 1857, R. - G. - M. Nr. 198 von der politischen Behörde erster Instanz mit Geldstrafen von 2 bis 200 Klonen, öder mit Arreststrafen von 6 Stunden bis zu 14 Tagen geahndet.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 5. Juni 1908, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8396-verbot-der-guldenwaehrung-in-innsbruck-ab-1-juli-mit-strafen-bei-1908).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Handel, Reklame & Statistik“

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |