wählte man sich den besten Weg, sah zumeist auf dem Gefährte und lenkte von dort aus das Gespann, wich aus, wie es eben ging, und es bürgerte sich ohne besondere Veranlassung das Linksausweichen ein. Die politischen Verhältnisse mögen die Verbreitung dieser Sitte aus dem fernen Osten in die innerösterreichischen Länder herbeigeführt haben, die natürlichen und kulturellen Verhältnisse in Deutschland, den Vorlanden und Italien zogen da eine Grenze. Wenn sich diese Sitte von der Reichshauptstadt aus unter einem gewissen Nachdruck verbreiten konnte, so braucht die Sitte ganz Westeuropas, rechts aus- Zuweichen, deswegen noch nicht „ verkehrt " genannt zu werden. Auch im österreichischen Eisenbahnverkehr wurde diese „ östliche " Fahrordnung in Anlehnung an den in einem Großteil der Monarchie herrschenden Brauch im Fuhrwerksverkehr eiügßführt, und jetzt sind bereits Reformen. an Vorschlag gebracht worden, welche das Rechtsausweichen der Züge als zweckmäßiger für die Signalbeobachtung und Maschinenbedienung erscheinen lassen. ^ Solche Küriosa, wie z. B. bei den Innsbrucker Lokalbahnen, welche in der Stadt zumeist links ausweichen, auf der Reichsstraße MÜHlau und Dhaur rechts, so daß man zum Einsteigen sich gelegentlich auch zwischen die beiden kreuzenden Züge begeben muß ( siehe Maximilianstraße) lassen eine einheitliche Regelung des Verkehres doppelt begrüßenswert erscheinen. In erster Linie muß aber im allgemeinen Interesse die Anregung gegeben werden, daß überhaupt eine gesetzliche Regelung des Straßenverkehres erfolge, damit die Organe von Staat, Land und Gemeinden eine Handhabe bekommen, die so notwendige Ordnung des Verkehres einzuleiten und aufrechtzuerhalten. Solange der Eine links, der Andere rechts fährt, ausweicht, oder verfährt, oyne daß er von einem Gendarm oder anderen Aufsichtsorgan beanständet wird, solange die Fuhrleute auf belebten Berkchrswegen, wie auf der Brennerstraße, auf ihren Fuhrwerken schlafen dürfen oder ohne Licht in der Dunkelheit ihres Weges ziehen, solange die schwersten ZiegBfuhren mit schmälsten Radfelgen die Strahenmitte aufreißen und dadurch eine gute Erhaltung der Straßen erschweren, wird auch alles Gezeter über Fahr und Reitsport, Radfahrer und Automobilisten sinn und zwecklos bleiben. Das Verbot des Schnellfahrens hat solange keinen besonderen Wert, als man auch in mäßigem Tempo Zusammenstöße nicht vermeiden lernt. Man sei auch in Österreich darauf bedacht, das Einhalten der rechten Straßenseite, das Rech tsauswei chen und L i n k sverfahren als die in Europa mehr verbreitete und auch richtigere Methode allgemein einzubürgern. Es sei nochmals erinnert, daß in Deutschland, Tir o l, Kärnten, Italien und westlich dieser Länder nur rechts auszuweichen, links vor zufahren ist. Nun mögen Staat, Land und Gemeinden Zusammenwirken, um die gesetzliche Grundlage für einen geordneten Straßenverkehr zu schaffen, indem sie die Einhaltung dieser Vorschriften mit aller Strenge durchsetzen; die ewigen Klagen werden sich vermindern, der Verkehr wird dadurch erleichtert und die Sicherheit von Personen und Eigentum gefördert werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 4. Juli 1908, S. 17, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8409-forderung-nach-gesetzlicher-regelung-des-strassenverkehrs-in-tirol-1908).
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