Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
KEIN RICHTER URTEILT ÜBER KUNSTFEHLER

Vorschlag des Medizinkollegiums zur Klärung von Kunstfehlern im Strafverfahren

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 10. Mai 1864 · Seite 3
DaS Doktorenkollegium der Wiener medizinischen Fakultät gedenkt dem Justizministerium Vorstellung zu machen, in der neuen Strafprozeßordnung die Klausel aufzunehmen, daß eine Gerichtsverhandlung bei Uebertretung oder Vergehen durch Kunstfehler erst dann ausgenommen werden dürfe, wenn durch Kunstverständige daö Vorhandensein desselben konstatirt wird, und daß eS nicht einfach dem Ermessen eines Richters anheimgestellt bleiben solle, die Untersuchung wegen Kunstfehler gegen den angekiagten Arzt einzuleiten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 10. Mai 1864, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1403-vorschlag-des-medizinkollegiums-zur-klaerung-von-kunstfehlern-im-1864).

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