Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
MAIKÄFER-ABGABE WIE STEUERN

Neues Gesetz zur Bekämpfung der Maikäfer und schädlicher Insekten in den Genieinden

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 20. November 1872 · Seite 4
Per Meile. (DaS Jnscklciivcrtilgiliig gesetzt, das vom Landtage in der letzten Session beschlossen wurde und zweifelsohne auch die A. h. Sanktion erlangen wird, wodurch dann das Gesetz vom Jahre 1870 außer Wirksamkeit tritt, enthält folgende wesentliche Bestimmungen: Sobald sich Maikäfer zeigen in einer Genieinde, sollen dieselben während der ganzen Flugzeit, besonders Morgens, von den Bäumen und Gesträuchen abgeschüttelt, aufgelesen und den zu bestellenden Aufsehern vorgewiesen werden, welche sie zu tödten haben. Die Menge der einzuliefernden Maikäfer hat der Vorsteher für jeden Besitzer und Pächter nach Verhältniß des Grundbesitzes zu bestinimen. Ebenso sind Engerlinge oder andere in Massen auftretende, kulturschädliche Insekten zu sammeln und zu tödten. Im Frühjahre und Herbste müssen die Obstbäume und Weinreben von den Raupen und der Raupenbrut gereinigt und Alles gethan werden, was nothwendig und geeignet ist, die Vermehrung schädlicher Insekten zu verhindern. Der Genieindevorsteher hat den Tag kundzumachen, an welchem die Ausführung dieser Bestimmungen zu beginnen hat. Die Gemeindevertretung soll für die Ablieferung von Maikäfern auch Preise auswerfen. Uebertreter dieses Gesetzes werden voni Gemeindevorsteher niit einer Strafe von 1 — 10 fl. belegt und wird die betreffende Arbeit auf ihre Kosten gemacht. Bei Zahlungsunfähigkeit tritt Arreststrafe ein und die erwachsenden Kosten werden durch Arbeitsleistung zu Gemeindezwecken hereingebracht. Bezüglich der Zustellung des Straferkenntnisses, der Rekurseinreichung u. s. w. gelten dieselben Bestimmungen, wie beinl Vogelschutzgesetz. Gegen nachlässige Gemeindevorstehungen wird nach den Bestimmungen des ß. 13 des Gesetzes vorgegangen. Die Bezirksausschüsse haben die Gemeindevorsteher über die Mittel der Insektenvertilgung, sowie über die Nützlichkeit des Maulwurfes zu belehren.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 20. November 1872, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2998-neues-gesetz-zur-bekaempfung-der-maikaefer-und-schaedlicher-1872).

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