Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
LOHNLISTEN UND KRAFTMASCHINEN

Weitere Mittheilungen über das Arbeiter-Unfallversicherungs-Gesetz

Das Arbeiter - Unfallversicherungs Gesetz (S ch l u ß.) In diesen Anmeldeformularien ist in den betreffenden Rubriken anzugeben r Name und Firma des Unternehmers, Gegenstand, Art und Ort res Betriebes, Zahl der Arbeiter, gesammte Lohnsumme und täglicher Durchschnittslohn. Hiebei ist zu bemerken, daß der Gegenstand der Produktion oder des Gewerbes mit möglichster Genauigkeit zu bezeichnen und bei verwandten Betrieben anzugeben ist, ob der Betrieb Handbetrieb ist oder ob und welche Kraftmaschinen zur Anwendung gelangen ( Dampf, Wasser, Heißluft re.) Wenn explcdirende Stoffe erzeugt oder verwendet werden, ist dies anzugeben. Bei Fitialbetrieben ist rer Sitz dieses, sowie des Hauptbetriebes anzugeben. Für die Angaben über eie Arbeiterzahl, Löhne und Gehalte ( Lohnlisten) sind die Ausschreibungen des vergangenen Jahres maßgebend. Die durchschnittliche ^ ahl der beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten sowie die durchschnittlich täglich gezahlte Lohnsumme, d. i. der durchschnittlich au, ' einen Tag entfallende Theil der Jahreslohnsumme aller Arbeiter und Betriebsbeamteu, sind aus den gemachten Ausschreibungen mit möglichster Genauigkeit zu berechnen. Sollten die Ausschreibungen hiezu nicht hinreichen, so ist jene Zahl von Arbeitern und Betriebsbeamten, beziehungsweise jene tägliche Lohnsumme als durchschnittliche einzustellen, welche zu einer Zeit im vergangenen Jahre bestanden hatte, in welcher der Betrieb in vollem Gange war, und ist nicht etwa eine Zeit zu wählen, in welcher aus irgend einem Grunde eine Einschränkung des Betriebes stattgefunden hatte. ES ist ferner die Zahl jener Arbeiter und Betnebsbeamten (männlich, weiblich) zu verzeichnen, welche erwachsen sind u d den vollen, ihrer Verwendung entsprechenden Lohn begehen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 4. Mai 1888, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5110-weitere-mittheilungen-ueber-das-arbeiter-unfallversicherungs-gesetz-1888).

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