Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
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Kritik an der Verpflegspflicht des Dienstgebers bei chronischen Leiden der Dienstboten

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 11. April 1889 · Seite 7 · #Dienstboten
Stubmayr, Postmeister in Imst. Paragraph 22 der Dienstboten - Orde ung und Dienstboten- Krankenkasse «. Von Kranz Kaueis, Sekretär der Gemeinde Willen. (S ch l u ß.) Auch bei Erkrankungen, deren Urfacke ein chronisches Leiden ist, bleibt der Dienstgeber, in dessen Dienste die BerpflegSbedürftigkeit eingetreten ist, verpflegspflichttg. Entscheidung des Min. d. I. v. 15. Mai 1872 Z. 5257). Diese ministerielle Entscheidung bedingt auch wieder eine Härte gegen den Dienstgeber und Dienstnehmer. Denn der Dienstgeber kommt vielleicht oftmals in die Lage, seinen Dienstboten, welcher mit einem solchen Leiden behaftet ist, zu verpflegen und endlich reißt dem Dteustgeber das fühlende Herz entzwei, er entläßt den Dienstboten. Auch kann der Dienstbote schwer einen Dienst erlaugen, wenn er bewußt ist, daß er chronisch leidend ist und dies dem Dienstgeber vor Eintritt in den Dienst bekannt gibt, so wird der Dievftgeber es wohl überlegen, den lebenden Zahlungsauftrag in den Dienst aufzunehmeu. Allerdings kann der Lande » ansschuß laut Landtagsbeschluß vom 5. Dezbr. 1865, die VerpflegSkosten übernehmen, wenn der Dienstbote nicht wenigstens ein Vierteljahr im Dienste ist uud das in besonders rückfichtswürdizen Fällen. " DaS ist Wohl ein schwacher Trost. Die Röckfichrswürdigkeit wird der Landesausschuß wohl nur dann erkenuev, wenn der Dienstgeber wenig bemittelt ist. ES ist dem freien Ermessen anheiwgegeben und dem Ausschüsse wird es daran gelegen sein, so wenig als möglich auf den LandeSfond zu übernehmen. DaS Nichtanpaffen an die Wirklichkeit und die Härte des § 22 kann nur gemildert werden, entweder durch Veränderung desselben, daß der Dienstgeber nur dann zur Zahlung resp. Pflege verpflichtet sei, wenn der Dienftbote eine gewisse Zeit im Dienste ist und dre Krankheit nur im Dienste ( im engsten Sinne zu deuten) sich zugezogen hat, ( chronisches Leiden soll die BerpflegSpflicht auSschließev) oder durch Selbsthilfe.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 11. April 1889, S. 7, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5211-kritik-an-der-verpflegspflicht-des-dienstgebers-bei-chronischen-1889).

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