Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
DAMPF-TRAMBAHN MIT FRIST UND KAUTION

Neue Konzession für Eisenbahn in Innsbruck mit strikten Bauterminen

5 und dem Ingenieur Hermann Ritter v. Schwind, die letzteren drei sämmtlich in Augsburg sind verpflichtet, den Bau der genannten Eisenbahn sofort zu beginnen, binnen längstens zwei Jahren, vom 18. September 1889 an gerechnet, zu vollenden und die fertige Bahn dem öffentlichen Verkehre zu übergeben, wie auch während der ganzen Konzessionsdauer in ununterbrochenem Betriebe zu erhalten. Für die Einhaltung des vorstehenden Bautermines haben die Konzessionäre durch Erlag einer Kaution von fünftausend ( 5000) Gulden in zur Anlegung von Pupillengeldern geeigneten Wertheffekten Sicherheit zu leisten. Die Konzessionäre sind verpflichtet, über Aufforderung der Staatsverwaltung Ergänzungslinien der angeführten Lokalbahn ( Dampf Trambahn) von der Stadt Innsbruck a) zur gleichnamigen Station der priv. Südbahn- Gesellschaft und b) nach Willen zur Ausführung zu bringen. Der Termin für die Vollendung der nach dem zweiten Absätze des Z 1 eventuell herzustellenden Ergänzungslinien wird seinerzeit vom Handelsministerium festzusetzen sein. Die Dauer der Konzession mit dem im § 9, lit. b, des Eisenbahn- Konzessions - Gesetzes ausgesprochenen Schutze gegen die Errichtung neuer Bahnen wird auf neunzig ( 90) Jahre, vom heutigen Tage an gerechnet, festgesetzt, und sie erlischt nach Ablauf dieser Frist. Die Konzession kann von der Staatsverwaltung auch vor Ablauf der obigen Frist als erloschen erklärt werden, wenn die festgesetzten Verpflichtungen bezüglich der Inangriffnahme und Vollendung des Baues, dann der Eröffnung des Betriebes nicht eingehalten werden, sofern eine etwaige Terminüberschreitung nicht im Sinne des Z 11, lit. b, des Eisenbahu - Konzessions - Gesetzes gerechtfertigt werden könnte. Die Bahn so wie deren eventuelle Ergänzungslinien sind mit einer Spurweite von 1 ' 00 Meter als Lokalbahnen ( Trambahnen) mit Tag und Nachtverkehr für nachstehend angeführte Maximal - Fahrgeschwindigkeiten anzulegen und einzurichten: 1. für Strecken innerhalb der Ortschaften 10 Kilometer per Stunde und bei Tag und Nacht; 2. für die in Straßen außerhalb der Ortschaften liegenden Strecken 18 Kilometer per Stunde bei Tag, 12 Kilometer per Stunde bei Nacht; 3. für Strecken auf eigenem Unterbauplanum 25 Kilometer per Stunde bei Tag und Nacht. Die zu erbauende, circa 10 5 Kilometer lange Trambahn beginnt nächst dem Landhause in Innsbruck, führt sodann innerhalb der Stadt Innsbruck über die Maria - Theresienstraße, den Marktgraben und den Jnnrain, ferner die Herzog - Ottostraße, den Rennweg und die Chotekstraße und gelangt nächst der Mühlauer Kettenbrücke zum Jnnfluße, welcher mittelst
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 5. November 1889, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5268-neue-konzession-fuer-eisenbahn-in-innsbruck-mit-strikten-bauterminen-1889).

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