Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BAUREGELN FÜR NEUES INNSBRUCK

Neue Bauordnung für Innsbruck mit Regelungen zu eisernen Bauteilen und Straßenbreiten

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 23. Oktober 1890 · Seite 5 · #Bauordnung
Die neue Darrordnung für Innsbruck. Der Entwurf zu einer neuen Bauordnung für Innsbruck, der vorgestern im Gemeinderathe zur Verhandlung kam und der aus den Berathungen des technischen Club und der städtischen Bau « sowie der Rcchtssektron hervorgegangen ist, war bereits früher den Gemeinderäthen zum Studium mitgctheilt worden, so daß die Verhandlung über denselben ziemlich rasch von statten ging. Die neue Bauordnung, welche noch in dieser Session dem Landtage vorgelegt werden wird, und IIOParagrophe enthält, unterscheidet sich von der alten im Wesentlichen dadurch, daß sie entsprechende Rücksicht auf die stets häufiger werdende Anwendung von eisernen Bestandthcilen bei Bauten nimmt und Erleichterungen bei offener Bauweise d. i. beim Baue einzeln stehender Häuser ( Familien -, Arbeiterhäuser) gewährt. Die Bauordnung enthält diesbezüglich von der früheren abweichende Bestimmungen über die Mauerstärke, Dachvorsprünge, Stiegenanlage u dgl, auch einige erleichternde Bestimmungen bei Bauten zu gewerblichen Zwecken, jedoch sind solche Anlagen nur gestattet, wenn der Betrieb mit keinerlei erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft verbunden ist. Die Bauordnung setzt die Stroßenbreite je nach ihrer Wichtigkeit für den Verkehr auf 12 bis 20 m bei Straßenanlagen mit Vorgärten, welche aber nicht unter 4 w tief sein dürfen, auf wenigstens 10 m fest. Für die Benützung von Gemeindegrund ( Straßen und Plätze) vor Bauten zur Materialablagerung u. dgl. ist eine vom Magistrate zu bestimmende Gebühr zu entrichten. Die Höhe eines Wohnhauses, bis zum Dachsaum gemessen, darf nicht höher als die Breite der Straße, an der er gelegen, in keinem Falle aber höher als 20 m fein. Kein Haus darf mehr als vier Stockwerke, in Straßen von 16 und weniger Metern Breite nur 3 Stockwerke haben. Stöcklgebäude
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 23. Oktober 1890, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5387-neue-bauordnung-fuer-innsbruck-mit-regelungen-zu-eisernen-bauteilen-1890).

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