Das Recht des Fiakers. i. Wien, 15. Sept. Die in der rechtswissenschaftliche!! Fachliteratur sehr geschätzten „ Juristischen Blätter " in Wien veröffentlichen unter der obigen Auischrift eine Skizze, ebenso interessant durch die historischen Nachweise, wie bie zeitgemäße Behandlung eines Gegenstandes, welcher in allen Städten mit bedeutendem Fremdenverkehre der communalen Fürsorge nicht entrathen kann. In Wien wurde durch Kundmachung der Pvlizeidirection vom 10. Jänner 1890 das Publicum eingeladen, von seneu Gerechtsamen, welche ihm die anlässlich der Welia » sstellung republicierte Fiaker nnd Einspännerordnung eingeräum ' hat, ausgiebigen Gebrauch zu machen und bei Schnellfahren, aufsichtslosem Stehenlassen von Gespannen, Taxüberschreitungen, groben Benehmen der Kutscher und so weiter, die Sicherheitsbehörde in ihren Amtshandlungen zu unterstützen. Im laufenden Jahre folgten dieser Aufforderung jene Verhandlungen über d e Fuhrwerksordnung und über die Taxbestimmungen für Groß Wien, deren Verlauf durch die persönlichen Erfahrungen, denen sich der Statthalter von Niederösterreich unterzog, wesentlich vereinfacht und b schleunigt worden ist. Da auch in den gemeinderäthlichen Versammlungen, in der Bevölkerung und in der Presse unserer Landeshauptstadt wiederholt auf eine energische Handhabung der Fuhrwerks - Vorschrift hingewiesen wurde, wird die Wiedergabe einer diesbezüglichen Abhandlung gewiss in weitesten Kreisen gelegen kommen. Der erste, dem es 1610 beifiel, Fuhrwerke zu jedermanns Benützung bereit z - < halten war ein gewisser Nicolaus Sanvage, Geschäftsführer der Kutschenmeister von Amiens. Diese Gespanne erhielten den Namen Faker, weil das Hausschild des Gebäudes das Bild des hl. F acre aufzeigte und Sauvage dasselbe auf die Thüreu seiner Wagen male » ließ, zum Zeichen, dass dieselben unter den Schirm dieses Schutzheiligen gestellt seien. Kurze Zeit später begann man auch in England mit volksthümlichen L chnfuhrwerken den Versuch zu machen. Allein der Hof Karl I. sträubte sich dagegen und der König selbst legte i dem neuen Unternehmen Hindernisse in een Weg. Wie einst der sittenstrenge Cato gegen die Anbringung von Sitzen in den römischen Theatern eiferte, weil er das kriegsqewohnte Volk der Römer vor Verweichlichung bewahren wollte, so mochte auch König Karl von der Einführung
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 16. September 1891, S. 7, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5484-zur-wiedergabe-der-fuhrwerksordnung-und-historischen-herkunft-des-1891).
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