Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BUCHER ALS REVOLUTIONSREZEPT

Ein jugendlicher Hochverrat und die Gefahren der unangemessenen Lektüre

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 28. April 1892 · Seite 8
Die Gefährdung der Jugend durch die Kerlnre. ii. (Schluss.) Fragt man sich bei Juristen und Socialpolitikern an, was sie von dem Einflüsse der Lectüre auf jugendliche Gemüther halten, so begegnen sie sich in dem Gedanken, dass eine dem jugendlichen Verständnisse nicht angemessene Lectüre selbst dann nachtheilig wirken kann, wenn dieselbe an sich weder bedenklich noch sittenwidrig ist. Es verhalte sich dabei ähnlich wie mit Werkzeugen, Waffen, Arzneimitteln u. dgl. die von verständigen Leuten gehandhabt oder gebraucht, nichts weniger als gefährlich oder schädlich sind, es aber werden können, sobald sie in die Hände von Menschen gerathen, welche damit nicht umzugehen wissen. Mancher Jurist wird sich noch des Strafprocesses erinnern, der im Jahre 1865 bei dem Wiener Landesgerichte seinen Abschluss fand. Angeklagt war wegen des Verbrechens des Hochverrathes damals ein Gymnasialschüler, der das 14. Lebensjahr um wenige Monate überschritten hatte. Als Sohn des Besitzers einer großen Verlagsbuchhandlung hatte er Gelegenheit gehabt, die geschichtlichen Werke über die große französische Revolution, über die Carbonari - Verschwörungen, sowie zahlreiche Romane über den Aufstand der Hellenen gegen die Türkei am Ende der Zwanziger Jahre, zu lesen. Diese Schilderungen machten auf seine lebhafte Phantasie einen derartigen Eindruck, dass er auf die Idee verfiel, unter seinen Mitschülern eine Verbindung zu stiften, deren Zweck die Umänderung der monarchischen Regierungsform sein sollte. Sein Vertheidiger, Dr. Eugen ». Mühlfcld, der Napoleouide der Wiener Rhetoren, wie man ihn nicht unzutreffend genannt hat, hielt damals eine meisterhafte Rede über die nachtheiligen Wirkungen einer schädlichen Lectüre auf jugendliche Gemüther und über die Art, wie sich empfangene Eindrücke in Knabenspielen zu äußern pflegen. Er sagte in jenem denkwürdigen Rededuell mit dem öffentlichen Ankläger, O. - L. - G. - R. Lienbacher, dass dieser Process nicht vor ' s Strafgericht, sondern vor das Sittengericht gehöre, und dass man diejenigen zur Verantwortung ziehen sollte, welche die pflichtgemäße Obsorge außeracht lassen, die Jugend vor Gefahren zu schützen, die ihnen aus schlecht gewählter Lectüre erwachsen. Diesen Grundgedanken führte dann Mühlsild später in einem geist und gehaltvoll concipierteu Gnadengesuche aus,
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. April 1892, S. 8, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5567-ein-jugendlicher-hochverrat-und-die-gefahren-der-unangemessenen-1892).

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