Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
HEIRAT MIT STADTRECHT

Zur Frage der Einverleibung der Gemeinden Willen und Hölting in Innsbruck

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 17. Mai 1894 · Seite 6 · #Gemeinderat
6 Heirat, zwei. Wenn das eine sagt: „ Willst Du? ", das andere aber „ Nein! " — dann muss man warten, bis die Jungfrau älter geworden ist, bis sie eben nicht mehr warten kann. Wenn Mitten einmal 10. 000 Einwohner hat und dann die Verzehrungssteuer kommt, werde es wohl nicht länger mit der Anlehnung zuwarten. Man müsse sich betreffs der Vereinigung Willens mit Innsbruck also schon bis zum Ende dieses Jahrhunderts vertrösten. Hr. Epp meinte, die Regierung werde die Einbeziehung von Willen allein nicht zugeben, da werde man schon auch Hölting mit in Kauf nehmen müssen. Hiezu bemerkte Vicebürgermeister Greil, dass, wenn weder Innsbruck noch Hölting die Einverleibung der letzteren Gemeinde wollen, ein Zwang nicht ausgeübt werden könne. Was die Einverleibung Willens betrifft, so sei in der Audienz, die er in den vorjährigen Kaisertagen bei Sr. Majestät hatte, diese Angelegenheit gestreift worden und allerhöchsten Orts > ei man ihr nicht abgeneigt. Es handle sich aber darum, wie sich der Landtag hiezu stellt. Wenn auch Mitten nicht mit der Einverleibung einverstanden wäre, so könnte dieselbe trotzdem durch ein Landesgesetz durchgeführt werden. Aber bei unserem Landtag sei eine Mehrheit gegen ein solches Gesetz zu erwarten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 17. Mai 1894, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5782-zur-frage-der-einverleibung-der-gemeinden-willen-und-hoelting-in-1894).

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