Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
TANZMUSIKER VON DER HOFBURG ZUR DISKOTHEK

Zur Geschichte der Ballmusikanten und ihrer Regulierung durch kaiserliche Patente

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 26. Oktober 1894 · Seite 7
100 ital. Lire B. - N. 45. 70 Tammnfiker in aller unl » moderner Zeit. (Nachklänge zum Strauß - Jubiläum.) Das hätten sich in den Tagen Leopold I., Maria Theresias und Joseph II. die in einer eigenen Bruderschaft, dem St. Nicolai - Stift bei St. Michael nächst der Hofburg, vereinigten Ballmusikanten nicht träumen lassen, dass dereinst Fortunas Füllhorn einem der ihrigen Huldigungsadressen, Lorbeerkränze und Festgeschenke in ungezählter Menge bescheren werde. Noch vor hundert Jahren waren die Tanzmusiker recht unbeachtete Menschenkinder, wiewohl der eine und andere unter ihnen ein Meister auf seinem Instrumente und ein findiger Kopf im Compositionsfache war. Ueber die Spielleute und minderen instrumentalischen Musikanten hatte das Oberste Spielgrafenamt die Aufsicht und diesem waren sie auch steuerpflichtig. Da aber die zünftigen Musikanteu nach der Hand unter der Concurrenz von wilden Musikanten, Harfenisten, Hackbrettlern, Schwäglern u. a. zu leiden hatten, welche sich in den Tabernen am hohen Markt und Umgebung aufhielten, erfolgte zur Beilegung solchen Unfugs das kaiserliche Patent vom 17. März 1716, welches die Spielleute nach Instrumenten eintheflte, dieselben in solche schied, die bei Hoch und Mahlzeiten, Hof und Nobelbällen, auch Leichenfeierlichkeiten mit feiner Musik bedienten, und in gemeine Aufspieler, welche auf Tanzböden, in Gastwirtschaften nnd Buschenschänken mit ihrer Kunst aufzuwarten befugt waren. Als unter der Kaiserin Maria Theresia nebst vielen wichtigeren Angelegenheiten auch der Fasching seine festere Ordnung erhielt und zwar durch die Fasching oder Ballordnung der niederösterreichischen Regierung vom 8. Jänner 1740, wurden die Spielleute neuerlich allem Gehorsam, Parirung und Respect geßen obrigkeitliche Decrete und Befehle ermahnt, insonderheit. ' diejenigen, welche befugt waren, bei Ballhaltungen wo Einlassgeld zu erlegen war, wie im Ballhause des privilegierten Theaters, dann auf der Mehlgrube, im heutigen Hotel Munsch, ferner im berühmten Saal im Wassenbergischen Hause am Peter, auszuspielen, strengstens angewiesen, sich der Stegreifmusik zu enthalten und nur unter einem Musikmeister nach Noten zu spielen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 26. Oktober 1894, S. 7, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5828-zur-geschichte-der-ballmusikanten-und-ihrer-regulierung-durch-1894).

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