Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
RADLORDNUNG MIT PFERDETRAB

Wilten erlässt erste Radfahrerordnung mit Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsbestimmungen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 19. September 1896 · Seite 3 · #Fahrräder
GR. Tschugmell referiert über eine Radfahrerordnung für die Gemeinde Willen, welche nach kurzer Besprechung mit unwesentlichen Aenderungen en bloc einstimmig angenommen wurde und seinerzeit zur allgemeinen Bekanntgabe kommt. Die wesentlichsten Bestimmungen dieser Radfahrerordnung sind: In allen Straßen der Gemeinde Wilten vom Bergisel bis zur Stadtgrenze dürfen die Fahrer nur in der Geschwindigkeit eines mäßigen Pferdetrabes fahren; nie aber dürfen Straßen und Plätze zu Wettfahren oder Uebungsplätzeu verwendet werden. Weiter ist nicht gestattet, dass zwei oder mehrere Radfahrer in einer Stirnreihe und ohne einen Zwischenraum von mindestens drei Radlängen hintereinander fahren. Bei Straßenkreuzungen oder Einmündungen,! dann durch die Triumpbpforte, bei starken Straßenb egungcn, so namentlich in der Strecke von der
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 19. September 1896, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6088-wilten-erlaesst-erste-radfahrerordnung-mit-1896).

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