Der Gerichtshof entscheidet darüber in einem spätem Stadium der Verhandlung und läßt zunächst die Anklage verl sen, welche Schneider zur Last legt, er habe am 25. August fünf Herren und vier Mädchen nach 1 Uhr Nachts in den Keller des Torggelhauses geführt, woselbst dann eine Orgie gefeiert und nicht nur dem Bachus sondern auch der Venus geopfert worden sei, wobei Schneider in Aergernis erregend, rweise Weise gehandelt habe. In den nächsten Tagen habe dann Schneider den Zeugen Partatscher und die Zeuginnen gebeten, ro nn sie befragt würden, auszusagen, die Gesellschaft sei betrunken g wesen, sie wissen nichts, und er, Schneider, habe nicht angeordnet, dass ein Tisch und Stühle in den Keller kommen, sondern die Herren seien aus eigenem Antriebe in den Keller gekommen um dort weiter zu kneipen. Der Angeklagte, welcher nach seiner ersten Verhaftung am 28. August vom Untersuchungsrichter auf freien Fuß gestellt wurde gegen das Gelöbnis, sich aller Verabredung mit den Zeugen zu enthalten, habe dies Gelöbnis durch diese Bewerbungen gebrochen und wurde deshalb am 14. ds. Mts. in Haft genommen, in welcher er bis gestern geblieben ist.. Karl Schneider erklärt sich der ihm zur Last gelegten Verbrechen und Uebertretungen nicht schuldig und bclheuert, er habe die Zeuginnen lediglich aufgZordert, bei der Wahrheit zu blechen, die geg n ihn erhobenen Anklagen beruhen aus Jntriguen, die vom Habsburger Hof ausgehen, er habe die b iden nicht in seinem Dienste stehenden Mädchen Preisch und Stockmayr über Ersuchen der Gaste gebeten, in den Keller zu gehen und dort zu singen, während Fanny Müller und Leopoldine Buresch nur als Cassierin resp Kellnerin in den Keller gekommen seien, wo zur Stunde gezecht war de. Eine einmalige Sperrung der Kellerthür nach Eintritt der Mädchen könne nur aus Versehen des Kellermeisters geschehen sein, was dieser später auch aussagt. Von unanständigen oder unsittlichen Handlungen wisse er nichts, auch sei er gegen Schluss etwas betrunken gewesen. Auf den Vorhalt des Präsidenten, Schneider habe die Polizeiwache hinter die Torggel zu einem halben Liter Wein geladen, damit die Gesellschaft unbemerkt aus der Stube in den Keller komme, erwidert Schneider, die Polizeimänner bekommen von ihm seit jeher des Abends einen Viertelliter Wein. Zeugin Maria Stockmayr gibt an, sie sei in der betreffenden Nacht nicht betrunken gewesen, Schneider habe jedoch sie später gebeten, auszusagen, sie sei betrunken gewesen. Dahei habe ihr Schneider eine Stelle vermitteln wollen. Früher hat diese Zeugin nicht genau so zu Protokoll gegeben. Etwas
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 24. September 1896, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6089-schneider-bestreitet-orgie-vorwuerfe-im-torggelhaus-und-wirft-1896).
Rate von dieser Summe anzuweisen. Es wäre in hohem Grade wünschenswert, wenn eine so unerhörte Verschleppung einer für das Wohl eines ganzen Thales hochwichtigen Angelegenheit, für die das Land, die Handels und Gewerbeka …
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