Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
WASSER FÜR STROM, STROM FÜR WASSER

Vereinbarung über Elektricitätswerk an der Sill und Wasserrechte der Gemeinde Willen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 25. April 1899 · Seite 10 · #Gemeinderat
zwischen Vertretern der Stadt Innsbruck und der Gemeinde Willen betreffend die Erbauung des Elektricitätswerkes an der Sill stattfand, bei welcher die Vertreter der Stadt das Ansinnen stellten, die Gemeinde Milten möchte auf den von ihr laut Wasserrechtsgesetz beanspruchten Bezug eines Wasserquantums von 3 / 4 bis l l / 2 m 3 zum Betriebe eines Pumpwerkes beim Klarerhofe behufs Hebung des dort unter dem Fassungsstollen der Gemeindewaff rleitung ausfließenden Ouellwassers in die Leitung Verzicht leisten, damit die Stadt das gesammte Sillwasser für das geplante Elektricitätswerk verwenden könne, wogegen diese bereit sei, von diesem Elektricitätswerke eine entsp echende Kraft zum Betriebe des Pumpwerkes an Ort und Stelle unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ein Anbot das nicht allein der Stadt, sondern auch Willen zum Vortheile gereiche. Das Elektricitätswerk soll am rechten Sillufer, oberhalb des Sillwehres, an der Stelle, wo früher ( im Gebiete der Gemeinde Ambras - Pradl) ein Steinbruch bestand, errichtet, das Wasserreservoir für dieses Werk oberhalb desselben beim Viller - Kreuz im Gemeindegebiet Willen in den Felsen hiueingebaut werden. Am Dien tag war die Begehung und der Abschluss des Protokolls soll am 36. ds. er -! folgen, weshalb eine diesbezügliche Entschließung! des Gemeindeausschuffes nothwendig sei, zu wel i chem Zwecke er die Annahme des Antrages der Stadt empfehle. Die Einzelheiten des bezüglichen Vertrages müssen dem Abschlüsse desselben Vorbehalten bleiben. GR. Dr. Duregger fügte dem bei, es handle sich nicht darum, das Project einer eigenen Wasserleitung von der Sill zum Pumpwerke aufzugeben, sondern er nur zurückzustellen bis die Frage entschieden sei, ob das Elektricitätswerk gebaut werde oder nicht, die Gemeinde verzichte erst in dem Augenblicke aus das Wasser, wenn sie dasselbe durch unentgeltliche Erlangung elektrischer Kraft nicht mehr bedürfe. GÄ. Albert Neuhauser spricht sich ebenfalls für den Antrag als für die Gemeinde ohne Nachtheil aus. GA. König fragt, ob der elektrische Strom bis zum Pumpwerke durch die Stadt gele tet werde. GR. Dr. Duregger theilt mit, dass das der Fall sein werde. GA. Bischer spricht sich ebenfalls für den Antrag aus, welcher dann auch einstimmig angenommen wurde.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 25. April 1899, S. 10, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6413-vereinbarung-ueber-elektricitaetswerk-an-der-sill-und-wasserrechte-1899).

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