Ausbildung für verschiedene Berufe zu suchen, oder ihren Erwerb in einem schon ergriffenen Berufe, und die ohne Verwandle oder Bekannte in der Landeshauptstadt auf sich selbst angewiesen sind, um sich Kost und Wohnung zu verschaffen. Das Count « hat zum Andenken an das Regierungsjubiläum unseres Kaisers diese Gründung beschlossen und einen Baugrund zur Errichtung dieser Anstalt erworben. Im October vorigen Jahres stand das Haus im Aeußern vollendet bereits unter Dach, und gegenwärtig ist es auch im Innern zu Ende geführt und bereit, bis zu - 0 junge Mädchen auszu ehmen, welche unter der sorgfältigen Ob- Hirt der barmherzigen Schwestern ein geschütztes, freundliches Heim, liebevolle Aussicht und Pflege, gesunde Kost und Wohnung und mütterliche Fürsorge, Rath und Leitung finden können. Die Eröffnung soll im September stattfinden. Ueber die Ausnahmsbedingungen entnehmen wir dem Prospecte noch folgendes: DasMarienbeim soll möglichst vielen Mädchen die Wohlthat seines Schutzes bicten und ist daher für zwei, in der Wohnung getrennte Elasten eingerichtet. 1. In der ersten Elaste zahlen die Kostmädchen monatlich 18 fl. für Wohnung. Kost, Beheizung und Beleuchtung; haben also für unter nichts zu sorgen, als für ihre Bekleidung und die nöthigen Lehrmittel oder Erfordernisse ihrer Berufsthätigkeit, eventuell auch für den Arzt. Die Mädchen, welche weniger bemittelt, die zweite Elaste vnrziehen, zahlen monatlich 12 fl. und sind in Kost und Wohnung etwas einfacher gehalten. Die Mädchen sollen das Nothwendige an Kleidern, Wäsche und Beschuhling in gutem Zustande mitbringen, und Freitag den 18 August 13Z9. werden auch angehalten, ihre Sachen in Ordnung zu halten und selbst ausznbeffern, sobald sie dazu Zeit haben. Wenn die Kostmädchen chre Wäsche im Hause waschen lassen wollen, so wird ihnen dieses gerne besorgt und zu eitlem sehr mäßigen Tarif berechnet. 2. Es werden nur solche Mädchen ausgenommen, welche bereits aus der Schule entlassen sind und ein gutes Sittenzeugnis von ihrem Seelsorger beziehungsweise ihrer Gemeindevorstehung beibnngen können, auch ein Gesundheitszeugnis, namentlich zur Sicherung gegen Einschleppung ansteckender Krankheiten ist erforderlich und müssen sich die Aufnahmebegehrenden auch autzweisen, dass sie das entsprechende Kostgeld zu zahlen imstande sind. Dieses Kostgeld ist stet im Vorhinein, womöglich für 3 Monate over doch mindestens für einen Monat voraus zu bezahlen, und sollte ein Mädchen aus irgend einem Grunde unerwartet austreten, so würde ihr das vorausbezahlte Geld zurückerstattet werden. 3. Nur brave, unverdorbene Mädchen, welche mit Ernst darnach trachten, es auch zu bleiben, können in der Anstalt Aufnahme finden. Solche, die durch Reden oder Beispiele den anderen Aergernis geben oder die sich der Hausordnung nicht fügen wollen, welche sich den wohlgemeinten Ermahnungen der Oberin oder deren Stellvertreterm widerspenstig zeigen, müssten unbedingt entlassen werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 18. August 1899, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6483-neue-anstalt-fuer-junge-maedchen-in-innsbruck-mit-zwei-koststufen-1899).
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(Im kaiserlichen Schlosse St. Petersberg) bei Silz wird gegenwärtig, wie man uns aus Silz berichtet, der seit dem Brande im Jahre 1857 verödet gebliebene Theil zwischen der Kapelle und dem Thurme auf der Südseite wieder …
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