Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
PRADL SOLL KOMMEN – PRADL SAGT NEIN

Vereinigung der Ortschaft Pradl mit der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 12. April 1902 · Seite 6 · #Stadtteile von Innsbruck
(Vereinigung Pradls mit Innsbruck.) Wie bekannt sein dürste, schweben schon seit längerer Zeit Verhandlungen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Gemeinde Amras - Pradl betreffend die Einverleibung der Fraction Pradl mit dem Stadtgebiete. Während sich nun die Fraction Amras unter gewissen Bedingungen mit der Einverleibung von Pradl einverstanden erklärte, ist seitens der Fraction Pradl trotz aller Urgenz eine diesbezügliche positive Aeußerung noch nie erfolgt. Um nun die Angelegenheit in Fluss zu bringen, hat der Gemeinderach gestern beschlossen, beim Tiroler Landtage im Sinne des 8 2 der Gemeindeordnung folgende Gesetzesvorlage einzubringen: Gesetz vom... betreffend die Ausscheidung der Ortschaft Pradl aus dem Verbände der im politischen Bezirke Innsbruck - Umgebung gelegenen Ortsgemeinde Amras und Vereinigung dieser Ortschaft mit der Landeshauptstadt Innsbruck zu einer Ortsgemeinde. Ueber Antrag des Landtages Meiner gefürstzten Grafschaft Tirol finde Ich anzuordn n wie folgt: „8 1. Die Ortschaft Pradl mit den Parcellen- Nummern. wird aus dem Verbände der Ortsgemeinde Amras ausgeschieden und mit dem Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck zu einer einzigen Gemeinde unter dem gemeinschaftlichen Namen „Landeshauptstadt Innsbruck " vereinigt. Z 2. Das gesonderte Fracrionsvermögen und Fcactwnsgut sowie die Sonderverbindlichkeiten von Pradl gehen auf dre Gemeinde Innsbruck über. Dagegen verbleiben d. e bisher den beiden Orten Amras und Pradl gemeinsamen Activen und etwaigen Passiven der hinsichtlich ihres Gebietsumfanges verkleinerten Gemeinde Amras. Ueber die an letztere Gemeinde seitens der Gemeinde Innsbruck zu leistende Entschädigung wegen des durch die Abtrennung Pradls herbeigcführten Ausfalles in der Bedeckung der Gemeindebedürfnisse von Amras hat die Stadtgemeinde Innsbruck mit der Gemeinde Amras ein Uebereinkommen zu treffen. Wenn zwischen beiden Gemeinden über die Höhe der betreffenden Ersatzleistung eine Einigung nicht erzielt wird, hat der Landesausschuss die Entscheidung zu fällen. Kommt ein solches Uebereinkommen nicht zu Stande oder wird dasselbe vom tirolischen Laudesausschusse nicht genehmigt, so bleibt die Entscheidung der Landesgesetzgebung Vorbehalten. 8 3. In der an Gebietsumfang verkleinerten Gemeinde Amras ist sofort die Neuwahl der Gemeindeoertretung vorzunehmen. ß 4. Mit der Durchführung dieses Gesetzes, das mit dem Tage der
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 12. April 1902, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6954-vereinigung-der-ortschaft-pradl-mit-der-landeshauptstadt-innsbruck-1902).

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