November? 903. Pfandbrief - Bücher der Landes- Hypotyekenanstalt. Von einem Richter erhalten lvir folgende Zuschrift: Ich kam neulich in die Lage, ein größeres Kapital für Mündel zu investieren. Warum in die Ferne schweifen, dachte ich mir, das Gute liegt so nahe, Du kaufst Psandbriese der Tirolijchen Landes - Hypotheken - Anstalt, der Cours ist ziemlich günstig und der Zins läßt nichts zu wünschen übrig. Überdies sollen die Pfandbriefe bei der insbesondere in Geldsachen ultrakonservativen Landbevölkerung populär gemacht werden, denn es ist gut, daß das Geld, welches aus tirolischem Grund und Boden kommt, im Lande bleibt. Me Vormünderin und der Mitvormund waren mit dem ihnen gemachten Vorschlag nach eingehender Belehrung über die Sicherheit der Psandbriese einverstanden. Die Pfandbriefe wurden nun gekauft und zur depositenämtlichen Berwahrungsveranlassung vorgelegt. Nun heißt es aber die Coupons beheben und die Verlosung überwachen! Erfahrungsgemäß werden die Coupons von den bäuerlichen Mündelvertretern sehr unregelmäßig behoben, daß aber die Überwachung der Verlosung nicht ohne gerichtliche Hilfe erfolgen kann, weiß jeder Richter vom Lande nur zu gut. Was tut aber der Vormund, wenn er die Coupons in Händen hat? Das Steueramt steht der Couponeinlösung vollständig ferne und so bleibt nichts anderes übrig, als die Coupons bei einem größeren Kaufmann zu wechseln oder sie müssen gar an ein Bankhaus gesendet werden. Das sind lauter Manipulationen, die dem Bauer vom ganzen Herzen verhaßt sind. Meines Erachtens könnte die Sache dadurch wesentlich vereinfacht werden, daß die Landes- Hypotheken - Anstalt Pfandbriesbücher ähnlich wie die Rentenbücher des k. k. Postsparkassenamtes, einführt. Die Psandbriese bleiben in Verwahrung bei der Landes - Hypothekenanstalt, welche die Verlosung überwacht, die Bücher werden gerichtlich gesperrt und die Coupons könnten durch die Postsparkasse ausgezahlt werden. Das Postsparkassenamt ist dem Sparer in jeder Richtung entgegengekommen, weil es ihm daran gelegen war, Geschäfte zu machen, warum sollte nicht auch die Landes - Hypotheken - Anstalt dasselbe Lun?
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 21. November 1903, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7358-vorschlag-zur-einfuehrung-von-pfandbriesebuechern-der-landes-1903).
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