Ein Apothekengesetz. In der gestrigen Sitzung desAbgeordnetenhauses wurde eine Regierungsvorlage über das Apothekengesetz eingebracht. Diese weicht in wesentlichen Mziehungen von jenem Entwürfe eines solchen Gesetzes ab, welcher im März zum Gegenstände einer schriftlichen Enquete gemacht worden ist. Die Wichtigste Änderung ist wohl darin zu erblicken, daß in dem gegenwärtigen Gesetzentwürfe die behördliche Schätzung der Apotheken für den Fall des Überganges derselben durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht mehr vorgesehen ist. Die Neuerrichtung von Apotheken kkleibt auch nach diesem Entwürfe der Initiative der Pharmazeuten überlassen; ein Konkurs zum Zwecke der Verleihung einer Apotheken - Konzession sinder daher überhaupt nicht mehr statt. Was die persönliche Qualifikation der Bewerber anbelangt, so wird in dem Entwürfe behuss Erlangung der Konzession zum Betriebe einer neu zu errichtenden Apotheke eine sachliche Tätigkeit in einer Apotheke in der Dauer von wenigstens zehn Fahren nach Erlangung des akademischen Grades eines Magisters der Pharmazie gefordert, während zur Erlangung der Berechtigung zum Betriebe einer bereits bestehenden Apotheke der Nachweis einer solchen Tätigkeit in der Dauer von mindestens fünf Jahren genügen soll. Me Bestimmungen über die sachlichen Voraussetzungen der Konzessions - Erteilung wurden im wesentlichen unverändert aus dem früheren Entwürfe übernommen. Me Konzession zum Betriebe einer öffentlichen Apotheke darf nur erteilt werden, wenn in der Gemeinde des Standortes der Apotheke oder in der nächsten Umgebung ein Arzt, welcher die Praxis ausübt, seinen ständigen Wohnsitz hat. Bei der Entscheidung ist auf das Bedürfnis der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Soll die Apotheke neu errichtet werden, so ist die Konzession jedenfalls zu verweigern, wenn durch die Neuerrichtung die Existenzfähigkeit der im Standorte oder in der Umgebung bestehenden öffentlichen
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 25. November 1903, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7363-einfuehrung-eines-neuen-apothekengesetzentwurfs-mit-geaenderten-1903).
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