Michael Erscheinung. Für die unschuldig Verurteilten. Während das Abgeordnetenhaus seine Zeit mit den ödesten Dingen vertrödelt, hat sich das H e rr e n h a u s ' am Freitag einer Anregung des Präsidenten des Reichsgerichtes Dr. Josef Unger folgend, ' einem Postulate des Rechtsgefühls und der Humanität zu gewandt, nämlich der Ausdehnung des staatlichenSchadenersatzes bei unschuldig Verurteilten über die Grenzen des erweisbaren pekuniären Nachteiles. Dr. Josef Unger verlangt eine Abänderung des Gesetzes vom Jahre 1892 dahin, daß der Staat auch für erlittene Seelenqual, für die moralische Pein, für gekränkte Ehre einen Ersatz gewähre. Bei der ersten Lesung dieses Antrages hatte das Herrenhaus neuerlich Gelegenheit, nicht nur den großen Juristen, sondern auch den glänzenden Redner zu bewundern, der ja Josef Unger seit jeher gewesen. Unger appellierte an das Rechtsgefühl und das Gemüt der Zuhörer in gleich wirkungsvoller Weise. Dr. Unger führte ungefähr folgendes aus: Der Antrag bezweckt eine der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechende Erweiterung des Gesetzes vom Jahre 1892, zur Entschädigung für ungerechtfertigt verurteilte Personen. Wie der Zustand während der Herrschaft dieses Gesetzs, welches jetzt nach unserem Anträge erweitert werden soll, beschaffen ist, ergibt sich aus der Erwägung, daß nichts anderes ersetzt wird als der pekuniäre Schaden, den der Verurteilte während seiner Strafhaft erlitten hat: eine Entschädigung für den schmerzlichen Verlust der Freiheit während einer vielleicht sehr langen Zeit kann er nicht beansprucherr, eine Entschädigung für den Verlust oder doch für die Schädigung der Gesundheit, die er sich vielleicht in einer Jahrzehnte langen Kerkerhaft zugezogen hat, kann er nach diesem Gesetze nicht beanspruchen und, was das wichtigste vielleicht ist, eine Entschädigung für alle die psychischen Leiden, die er erduldet hat, für die Kränkungen, die er erlitten hat, daß ' er getrennt von Familie und Angehörigen, mit anderen wirklichen, gemeinen Verbrechern zusämmengesperrt, sein e Zeit hat verbringen müssen im Bewußtsein seiner Unschuld, für alle diese swinge, die er hat erleiden müssen, hat er keine Entschädigung zu beanspruchen. Das Reichsgericht gebunden an die Vorschrift des Gesetzes und in der vollen Überzeugung, daß es nicht der Herr, sondern der Diener des Gesetzes ist, kommt dann oft in die schmerzliche und bittere Lage, einem solchen endlich Freigesprochenen, der um Entschädigung auch für die psychischen Leiden und die anderen Nachteile, die er erduldet hat, bittet, eine solche Entschädigung verweigern zu müssen. Das Reichsgericht hat das wiederholt schmerzlich empfunden. Mir will es scheinen, daß es dem Gerechtigkeits und Billigkeitsgefühle so sehr entspricht, daß auch für die
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 2. Mai 1904, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7470-antrag-auf-erweiterung-des-schadenersatzrechts-fuer-unschuldig-1904).
(Die Advokaten Nordtirols.) Am Schlüsse des Jahres 1903 waren in der Liste der nordtirolischen Advokatenkammer eingetragen: Mit dem Amtssitze in Innsbruck 28, in Hält 3, in Schwaz 3, irr Nattenberg 2, in Fügen 1, in Kufs …
Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. J m Jahre 1892 ist in Österreich das Gesetz über die Entschädigung von schuldlos Vernr- .teilten geschaffen und damit ein wichtiger Schritt auf dem Gebiete der mo …
(Überfüllte Gefängnisse.) Gestern gegen 10 Uhr vormittag wurde eine aus 20 Köpfen bestehende Siräflingsabteilung unter Gendarmeriebedeckung zum Bahnhofe eskortiert. Sie konnten wegen Raummangel im hiesigen Gefangenhause …
(Noch immer überfüllte Gefängnisse.) Die Kerke ^ ellen unseres umfangreichen Gefangenhauses sind noch immer so dicht bevölkert, daß neue Sträflinge in andere Gefangenhäuser abgehoben werden müssen, wie dies gestern wiede …
Grundlegende Richtung (Blattlinie):
Wissenschaftlich-historische Dokumentation und digitale Erschließung gemeinfreier historischer Pressetexte aus dem Raum des historischen Tirols.
1. Grundsatz: Die Nutzung von chronik.fontes.at ist ohne Registrierung möglich. Es werden keine Werbe- oder Analyse-Tracker und keine Marketing-Cookies eingesetzt.
2. Server-Betrieb: Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource) kurzzeitig auf unserem europäischen Server (Hetzner Online GmbH, Deutschland) zur Betriebssicherheit verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Externe Faksimile-Einbindung (IIIF): Beim Öffnen der Original-Zeitungsseite lädt Ihr Browser Bildkacheln direkt vom IIIF-Bildserver der Österreichischen Nationalbibliothek (iiif.onb.ac.at) bzw. verweist auf die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol.
4. Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschungsanfragen richten Sie jederzeit formlos an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Historische Zeitungstexte: Sämtliche wiedergegebenen Originalartikel entstammen historischen Zeitungsausgaben des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (insbesondere den Innsbrucker Nachrichten, 1854–1913) und sind urheberrechtlich gemeinfrei.
Digitalisate & OCR-Grundlage: Die digitalen Faksimiles und Volltextgrundlagen basieren auf den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULB Tirol) sowie von ANNO – AustriaN Newspapers Online (Österreichische Nationalbibliothek).
Die Tiroler Zeitungschronik bewahrt den authentischen Wortlaut und die historische Rechtschreibung der Originalquellen vor und nach der II. Orthographischen Konferenz von 1901.
Um die historischen Spaltentexte digital zugänglich zu machen, erhält jeder Originalartikel redaktionell eine Hauptüberschrift im zeitgenössischen Chronikstil des 19. Jahrhunderts sowie eine moderne Dachzeile zur raschen thematischen Orientierung.
Bitte zitieren Sie stets die zugrunde liegende historische Originalausgabe mit Erscheinungsdatum und Seitenzahl, ergänzt um den Permalink der Chronik:
Innsbrucker Nachrichten, [Datum], S. [Seitenzahl], digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/#artikel=[ID]).
Sie haben einen OCR-Lesefehler im historischen Fraktursatz entdeckt oder möchten auf einen bemerkenswerten Zeitungsbericht hinweisen?
Schreiben Sie uns gerne an redaktion@fontes.at unter Angabe des Erscheinungsdatums oder des Artikel-Direktlinks (#artikel=...).
✎ Korrektur-ModusKlicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel|
Gesammelte Änderungen in Tabelle article_edits
Diese Korrekturen sind in der Zwischen-Tabelle gespeichert. Mit Klick auf „Jetzt in Live-DB schreiben“ werden sie atomar in chronik_events_live.db samt Volltextindex übernommen.