Juristenversamnrlttng. Am Samstag um 2 Uhr uachmittag fand im gleichen Hörsaale eine Versammlung der in Innsbruck studierenden Juristen statt, welcher der Dekan Prof. Dr. von Wretschko, Prodekan Dr. Hruza, Prof. Dr. Freiherr von MyrbachMheinseld, Prof. Dr. Schmid und Privatdozeüt Dr. Koban anwohnten. Den Vorsitz führteeanck: ' jur. Maritschnig. Oauck. jur. Karl Schönauer sprach zum Thema: „ Einschränkung der rechtshiftorischen Studien an den österreichischen juridischen Fakultäten, " stellte mehrere Anträge und begründete dieselben in längerer Ausführung. Nach lebhafter Debatte, an der sich auch die Professoren rege beteiligten, wurden die Anträge mit kleinen Veränderungen fast einhellig angenommen. Dieselben lauteten: Aushebung der Pandekten und Jnstitutionenvorlesungen, Zusammenziehung derselben in ein zehnstündiges Kolleg: Geschichte und System des römischen Privatrechtes. Ferner: die Volkswirtschaftslehre sott im ersten Studienabschnitt gelesen und bei der rechtshistorischen Staatsprüfung, die obligat nach dem 3. Semester abgelegt werden sott, geprüft werden. Ferner wurde verlangt Einschränkung des Kollegs „ Deutsche Rechtsgeschichte ", ebenso der Vorlesung über das Kirchenrecht, Verlegung derselben in den 2. Studienabschnitt, Prüfung des Kirchenrechtes bei der politischen Staatsprüfung. Professor Dr. Schmid stellte den Antrag: Me Vorlesungen über öster- Reichsgeschichte sind auszuheben. Der Stoss derselben ist aufzuteilen in die Vorlesungen über deutsche Rechtsgeschichte, Staatsrecht und Verwaltungsrecht. Dekan Prof. Dr. v. Wretschko führte aus: Me Vorlesungen über österreichisches Privatrecht sollen in der Weise ausgedehnt werden, daß Spezialkollegien über die einzelnen Materien gelesen werden. Herr stuck, jur. Braun ( Brixia) stellte den Antrag aus Erhöhung der Seminartätigkeit und Teilung der Seminarien in praktische und theoretische. Was die Erwerbung des Doktorates und die Rigorosenordnung betrifft, so wurden folgende Anträge gestellt: Me Einführung der akademischen Würde eines juridischen Magisters, wie sie die W. iener Studenten beantragten, ist abzulehnen. Das judizielle Rigorosum soll wie früher anr Ende des achten Semesters abgelegt werden können. Die Ablegung der Rigorosen und die Erwerbung des Doktorgrades genügt, um in staatliche Dienste treten können. Herr Völkl ( Germania) beantragte: Unbemittelte Studenten sotten aus ihr Ansuchen halb oder ganz von den Rigorosentaxen befreit werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 13. Februar 1905, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7657-reformvorschlaege-der-juristenversammlung-an-der-innsbrucker-1905).
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