Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
TOTENTRUNK FÜR KIDS TABU

Unterbindung der Teilnahme schulpflichtiger Kinder am Totentrunk durch Bezirksschulrat

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 27. April 1905 · Seite 4
(Eine behördliche Verfügung bezüglich des „ T o t e n t r u n k e s ") Aus Lienz wird gemeldet: Eine begrüßenswerte Verfügung hat unser Bezirksschulrat in seiner letzten Sitzung getroffen, nämlich: „ Schulpflichtigen Kindern wird die Teilnahme am sogenannten „ Totentrunk " strenge untersagt, sowohl während der Schulstunden als auch außerhalb der Schulzeit, und zwar auch dann, wenn sie sich in Begleitung der Eltern oder anderer Verwandten befänden. " Ortsschulräte und Lehrkräfte, an deren Adresse der Erlaß gerichtet ist, wirken gewiß nur fürs leibliche und geistige Wohl ihrer Kinder, wenn sie Hand in Hand mit den Seelsorgern der.! Trinken der Schuljugend bei genannten und ähnlichen Gelegenheiten entgegenarbeiten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 27. April 1905, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7729-unterbindung-der-teilnahme-schulpflichtiger-kinder-am-totentrunk-1905).

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