Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
CHOLERA-GEFRAH VOR DER TÜR

Vorbeugende Massnahmen gegen Cholera-Einschleppung aus Rußland

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 6. Oktober 1908 · Seite 10 · #Hygiene und Schulärzte
Vorkehrungen gegen die. Cholera. Der Statthalter Hut an die BezirkshaupLm annschaften in Tirol und Vorarlberg und die Stadtmagistrate Innsbruck, Bozen, Trient und Rovereto folgendes Zirkular betreffs Vorkehrungen aus Anlaß der Choleraepidemie in Petersburg erlassen: Durch das Fortschre ten der CH leraepidemie in Petersburg und durch ihr Übcrgreisen auf andere Ortschaften ist die Gefahr einer Einschleppung der Seuche nach Österreich näher gerückt; es ergibt sich daher die dringende Notwendigkeit, mit aller Umsicht jene Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet sind, allenfalls eingeschleppte Krankheilsfälle rasch zu tilgen und einer epidemischen Ausbreitung der Cholera vorzubeugcn. In der Absicht einer Einschleppung der Krankheit aus choleraverseuchten Gegenden von vornherein zu begegnen, wurde vom Ministerium des Innern die sanitäre Revision der aus Rußland kommenden Reisenden und ihrer Effekten m den Effer bchngrenzstationen in Szczakowa, Podwoloczyska, Brody, Folwarki bei Broch und Nowosicutza angeorduet und wird die bevorstehende Ankunft der von dort zureifenden Personen den Behörden der betreffenden Reiseziele bekannt gegeben, um die in den internationalen Sanüätskonventiouen vorgesehene 5tägigc Überwachung des Gesundheitszustandes dieser Ankömmlinge zu sichern. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. September 1908, Zl. 34 - 228 sind die Stadtmagistrate und alle Gemeindevorstehungen v. rpflrchtet, diese Überwachung mit aller Genauigkeit, jedoch unter Vermeidung jeder Beschränkung der Bewegungsfreiheit der betreffenden Personen, soferne diese keine Kraukyeitserscheinungen darbieten, durchzusühren und allgemein kundzumachen, daß jeder zur Beherbergung von Fremden auf was immer für einer gesetzlichen Grundlage Berechtigte, ferner jedermann, der sich mit dem Vermieten von Wohnungen, Zimmern usm. befaßt, sowie jeder Haushaltungsvorstand verpflichtet ist, die Ankunft von Personen, welche innerhalb der letzten 5 Tage aus Rußland zugereist sind, der Gemeindebehörde anzuzeigen. Dem Gesundheitszustände aller dieser Personen, ob dieselben von Seite der Revisionsordaue an der Grenze gemeldet wurden oder nicht, ist bis zum Ablaufe des 5. Tages — gerechnet vom Zeitpunkte ihres Eintreffens in das österreichische Staatsgebiet — die erwähnte besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Sollten sich bei denselben irgendwelche auf eme Choleraerkrankung hindentende Erscheinungen zeigen, so ist ungesäumt telegraphisch oder telephonisch oder in anderer Weise auf kürzestem Wege der vorgesetz ten politischen Behörde die Anzeige zu erstatten, wllchs sofort die vorgeschriebenen Erhebungen zn veranlassen, und
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 6. Oktober 1908, S. 10, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8459-vorbeugende-massnahmen-gegen-cholera-einschleppung-aus-russland-1908).

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