Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
ROTE FAHNE – WEISSES LICHT – KEIN FEUER

Vorgaben für das Verhalten bei Landungen und Notfällen von Luftballons

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 17. September 1910 · Seite 4 · #Ballonfahrten
(Verhalten bei Landung von Luftballonen.) Anläßlich der demnächst bevorstehenden Indienststellung des Militär - Motorballons ( Parceval - Type) wurden die politischen Behörden angewiesen, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, daß bei Landungen von Luftballonen wegen der Explosionsgefahr die absolute Fernhaltung von offenem Licht, glimmenden Zigarren rc. unbedingt geboten ist und daß die bei Notlandungen im Interesse der Luftschiffahrt eventuell sehr wünschenswerte Hilfeleistung darin zu bestehen hätte, daß die herabhängenden Seile erfaßt, festgehalten werden und der Ballon schließlich nach Angaben des Führers allmählich zu Boden gezogen wird. — Ferner wurden nachstehende von der Lustschifserkonfe! renz in Paris 1910 vereinbarten Signale bekannt gegeben: Signale für Landungen: Wenn sich! ein Motorbällon zur Landung anschickt, so hat er bei Tag eine dreieckige, rote Fahne unterhalb der Gondel zu zeigen, bei Nacht ein weißes Licht zu schwingen oder intermittierend zu zeigen. Signale im Falle der Not: a) Im Falle der Not über dem Lande wie über dem Meere muß ein Motorballon nach Möglichkeit bei Tag: eine dreieckige rote Fahne unter der Gondel hissen und 2 schwarze Ballen übereinander; bei Nacht ein weißes Licht schwingen oder intermittierend zeigen. Bei Tag und bei Nacht kann er auch von phonischen Signalerl ( zum Beispiel Pfeifen) - Ge» brauch machen, d) Ein Freiballon soll im Falle der Not bei Tag eine dreieckige rote Fahre unter der Gondel zeigen; bei Nacht ein weißes Licht bewegen. Er kann übrigens auch! bei Tag uttb bei Nacht von phonischen Signalen Gebrauch machen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 17. September 1910, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8783-vorgaben-fuer-das-verhalten-bei-landungen-und-notfaellen-von-1910).

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