Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BELÄSTIGENDER BETTLER GEHT IN KERKER

Erneute Verhaftung und Kerkerstrafe eines arbeitsscheuen Landstreichers in Silz

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 28. März 1911 · Seite 6
ist, und wegen dieses Deliktes nicht weniger als 28 Abstrafungen erlitten hat, wurde am 6. März aus dem Arreste in Silz entlassen, wo er wieder einmal wegen Landstreicherei einige Tage Freiquartier bekommen hatte. Bei seinem Fortgehen erhielt er eine Fahrkarte nach Innsbruck « usgehändigt, wo er sicherlich Arbeit gefunden hätte. Anstatt jedoch nach Innsbruck zu fahren, trieb er sich in Silz herum, störte die Bewohner in der Nacht dadurch, daß er ungestüm an den Häusern anläuiete und in barscher und herausfordernder Weise die Anweisung eines Nachtlagers forderte, das er schließlich im Hause des Tischlermeisters Zoller auch erhielt. Am nächsten Tage wurde er nun von der Gendarmerie wiederum betroffen, wie er von Haus zu Haus bettelte, weshalb ihm der Gendarmerie - Wachtmeister Matthias Triendl seine neuerliche Verhaftung ankündigte. Ter Verhaftete ging auch völlig ungefähr 20 Schritte mit, setzte sich dann aber nieder und erklärte, nicht mehr weiter mrtzugehen. Der Wachtmeister ließ daraufhin einfach einen Karren holen, den der Verhaftete sodann bereitwillig selbst bestieg. Auf der Fahrt zum Arreste benahm er sich äußerst lustig, so z. B. warf er den Hut in die Höhe, so daß er in einen Graben fiel. Im Arreste angekommen, tvehrte er sich aber mit Händen und Füßen gegen den Gefangenenaufseher M. Hotz und den Gerichtsdiener A. Markart, den er sogar zu beißen versuchte. Schließlich gelang es den beiden mit Hilfe des Wachtmeisters den rabiaten Fechtbruder zu fesseln und der vorgeschriebenen Leibesvisitation, welche er durch seinen Widerstand hatte verhindern wollen, zu unterziehen. Aber auch der Wachebeleidigung machte er sich bei dieser Gelegenheit schuldig, indem er seine Überwältiger beschimpfte Der Angeklagte wurde im vollen Sinne der erhobenen Anklage schuldig erkannt urrd zum schweren Kerker m der Tauer von vier Monaten, verschärft mit einem Fasttage monatlich, ' verurteilt. Da Mahler außerdem ein schon oft vorbestraftes, arbeitsscheues Individuum ist, so wurde auch dessen Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ^ rach verbüßter Strafe als zulässrg erklärt.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. März 1911, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8861-erneute-verhaftung-und-kerkerstrafe-eines-arbeitsscheuen-1911).

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