Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
EDELWEISS, MUSIK UND KUNST

Blumentag mit wohltätiger Zweckbestimmung und kunstvollen Verlosungsgegenständen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 2. Mai 1913 · Seite 6 · #Volksfeste und Jubiläen
Zum Mmenlag. Um Unzukömmlichkeiten zu vermeiden, wird darauf aufmerksam gemacht, daß am 3. Mai nur jene Personen berechtigt sind, Blumen zugunsten des Blumentages zu verkaufen, die mit den offiziellen Sammelbüchsen und dem offiziellen Festab ' zeichen „ silbernes Edeltoeiß am weiß roten Bande " hiezu legitimiert sind. Diese Abzeichen werden in den Auslagen der Geschäfte des Kammerspediteurs Hueber, Formators Stainer, des Bankiers Molinari unb in der Kunsthandlung Czichna zur Ausstellung gelangen. Neuerdings wurden für den Blumentag verschiedene wertvolle Gegenstände gewidmet. Die Lotterie wird zweifellos ein in seiner Art seltenes Ereignis werden, da kaum wieder eine so große Anzahl Werke der bekanntesten Tiroler Künstler in einer Lotterie zur Verlosung gelangen werden. Ein rascher Absatz der Lose ist deshalb wohl mit Sicherheit zu erwarten. * lieber die Durchführung des morgen Samstag ( 3. d. M.) stattsindend en Blumentages gibt der Arbeitsausschuß folgendes bekannt: Der Blumentag wird am Morgen in der Zeit von 1/26 bis 1/2? Uhr früh durch einen musikalischen Weckruf, ausgeführt von der Wiltener Musikkapelle, eingeleitet. Um 7 Uhr früh beginnt der Verkauf ter Blumen, der tigens hergestellten Festkarten und Lose in a en Tei en der Stadt sowie in Hötting. Die Preise sind wie folgt festgesetzt worden: Ein künstliches Edelweiß ( Tagesblume) 10 Heller, e ' ne Ne ke (Natnrblume) 30 Heller, eine Fe) karie 20 He ler,, ein Los für die mit wertvollen Orinnalwerken ti olischer KinAer ausge ^ at ete Wo U ti> keitslotlerie 1 Krone. Wenn auch Ueber a luegeit in Anbetracht des wohltätigen Zweckes dankbar angenommen werden, so wird doch absolut nie nt a n d v e r a n l a ß t, M e h r a l s die festgesetzten P r e i s e zu entrichten. Zum Verkaufe sind ausschließlich nur die mit dem Festabzeichen versehenen Damen und Herren berechtigt und. es wird auf rerbsam gemacht, daß alle Beträge in die bereitgehaltenen plombierten Sammelbüchsen gelegt we den. Derselbe Vorgang wird auch im Hosgarten in den für Blumen, Ka rten, Erfrischungen verschiedener Art usw. errichteten Buden eingehalten. Daselbst beginnt der Verkauf um 3 Uhr nachmittags und ist zur Bequemlichkeit eine Geldwechselstelle eingerichtet.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 2. Mai 1913, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9263-blumentag-mit-wohltaetiger-zweckbestimmung-und-kunstvollen-1913).

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