Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FISCHNALER-CHRONIK · AUG. 20. BIS 1901 APR. 29.

Gerichtsverhandlung Habermann wegen Hirtenbrief-Verbrennung

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 27. Juli 1900 · Seite 5 · #Fischnalerchronik
📜 Quelle & Konkordanz: Konrad Fischnaler, Innsbrucker Chronik (Bd. I, 1929) Aus Fischnaler-Quellenindex erschlossen
Regest #1544 (Buchseite 90, Aug. 20. bis 1901 Apr. 29., Nachweis: 00 16, ca. 170, 293): „Die Gerichtsverhandlungen gegen Dr. Karl Habermann wegen der Verbrennung des Hirtenbriefes. Freispruch in Feldkirch.“ · In der Fischnaler-Gesamtansicht öffnen →
[Regest bei Konrad Fischnaler, Innsbrucker Chronik I, S. 90: „Die Gerichtsverhandlungen gegen Dr. Karl Habermann wegen der Verbrennung des Hirtenbriefes. Freispruch in Feldkirch.“] Originaltext der Innsbrucker Nachrichten (27. Juli 1900, S. 5): * * j v---- ganz heiter, 3 — fast heiter, L « halb bewölkt, 10 — ganz bewölkt. Städtische Schwimmschule 17 Grad N. Schwimmschule in Büchsenhausen 17 Grad. Bade-und Waschanstalt 17 Grade. Wiitemngs-KeMt. (Der verbrannte Hirtenbrief. ) Aus Feldkirch wird noch berichtet: Der Angeklagte Karl Habermann verantwortete sich, er habe mit dem Acte der Verbrennung des Hirtenbriefes keine kirchliche Einrichtung herabwürdigen wollen, sondern gegen den öffentlichen Schimpf und Boykottierung des „ Scherer" durch den Fürstbischof öffentlichen Protest einlegen wollen. Die Zeugen Dr. Oberhuber und Arthur v. Wallpach bestätigen diese Angaben, dass der Act ernst, ohne Absicht der Verspottung vor sich gieng. Vice-Bürgermeister Dr. Erler von Innsbruck, der Verteidiger des Angeklagten, beantragt die Einvernahme von Sachverständigen darüber, dass ein Laie nicht wissen kann, dass ein Hirtenbrief eine kirchliche Einrichtung sei und weiters darüber, ob der vorliegende Hirtenbrief den kirchenrechtlichen Vorschriften entspreche. — Staatsanwalt Dr. v. Steffenelli spricht sich gegen den Antrag aus, weil der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen, dass das Schreiben des Fürstbischofs von Brixen zweifellos als Hirtenbrief aufzufassen sei.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 27. Juli 1900, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9544-gerichtsverhandlung-habermann-wegen-hirtenbrief-verbrennung-1900).

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