Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GERICHTER NEU AUFGEBAUT

Neue Ordnung der Bezirksgerichte nach neuem Reichsgesetz

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 16. Juni 1868 · Seite 4 · #Geschwornenlisten
(Organisiruug der Bezirks - Gerichte.) Das am 13. l. M. ausgegcbene Reichsgesetzblatt enthält das Gesetz vom 11. Juni über die Organisirung der Bezirksgerichte. Nach demselben sind die Justizgeschäfte, die bisher den gemischten Bezirksämtern anvertraut waren, von selbstständigen Bezirksgerichten zu versehen und wird an jedem bisherigen Bezirksamtssitze ein Bezirksgericht bestellt. Eine Aenderung der Amtssitze, Zusammenziehung oder Ausdehnung von Bezirken, kann vom Justizminister nach eingeholtem Gutachten deS Landtags im VerordnungSwege verfügen. BezirkSrichter ( Gehalt 1500 fl. und 1300 fl.), sowie Adjunkten ( Gehalt 900 fl. und 800 fl.), ernennt der Justizminister, die übrigen daS Oberlandesgericht. — Die unmittelbare Beaufsichtigung der Bezirksgerichte steht dem betreffenden Gerichtshofs Präsidium zu; auch hat die GeschäftS- Ordnung nach dem Patente vom 3. Mai 1853 zu gelten. — Die Grundbuchführer beziehen den Gehalt von 700 und 800 fl, die Kanzlisten 500 und 600 fl. und die Diener 250 und 300 fl. — Auf städt. delegirte Bezirksgerichte hat dieses Gesetz keine Anwendung.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 16. Juni 1868, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2147-neue-ordnung-der-bezirksgerichte-nach-neuem-reichsgesetz-1868).

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