Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
ORDNUNG GENEHMIGT – ABER NOCH NICHT GÜLTIG

Königliche Sanktion der neuen Advokaten-Ordnung und gerichtsherrliche Uebergangsmassregel

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 13. Juli 1868 · Seite 3 · #Geschwornenlisten
August bis 3. September d. I. festgestellt. (Die neue Advokaten - Ordnung,) durch welche die Freigebung der Advokatur ausgesprochen wird, hat, wie das „ Fremdenblatt " vernimmt, bereits die Sanktion Sr. Majestät des Kaisers erhalten. Doch tritt dieselbe bekanntlich erst am 1. Jänner 1869 in Kraft. (Militärisches.) Der Kaiser hat als vorläufige UebergangSmaßregel bestimmt, daß die gerichtsherrlichen Rechte, wie solche den Regiments - Inhabern cingeräumt waren, vom Tage der Kundmachung dieser allerhöchsten Entschließung im gleichen Umfange an die Generals Kommanden zn übergehen haben.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 13. Juli 1868, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2165-koenigliche-sanktion-der-neuen-advokaten-ordnung-und-1868).

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