Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
TOLLWUT IST VORBEI – HUNDE VERBOTEN

Erklärung der Wuthseuche bei Hunden als erloschen, Ausnahme bleibt das Verbot in Gasthäusern

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 14. Mai 1878 · Seite 4
Kundmachung. Nachdem seit 2. April l. Js. kein weiterer Fall einer wuthverdächtigen Erkrankung eines Hundes in dem Seuchebezirke vorkam, fand sich die hohe k. k. Statthalterei laut Erlasses vom 10. ds. Z. 7396 bestimmt, die Seuche unter den Hunden von Innsbruck und Umgebung als erloschen zu erklären, und die in der Kundmachung vom 2. April ds. Js. enthaltenen Maßregeln mit Ausnahme des Verbotes des Mitnehmens der Hunde in öffentliche Lokalitäten, namentlich in Gast und Kaffeehäuser außer Kraft zu setzen. Auf Grund obigen hohen Erlasses dürfen daher die Hunde innerhalb des Stadtrahons, sowie in den innerhalb des ehemaligen Polizeirahons gelegenen Genieinden Milten, Hötting, Pradl und Mühlau unter Verantwortlichkeit der Geschäftsinhaber in Gast und Kaffeehäuser nicht mitgenommen werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 14. Mai 1878, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3902-erklaerung-der-wuthseuche-bei-hunden-als-erloschen-ausnahme-bleibt-1878).

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