Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BAUREGELN ODER BEFELLE

Wiederholung des Bauordnungsantrages durch Abg. Prof. Payr trotz Ablehnung durch die rechte Seite

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 15. Jänner 1896 · Seite 1 · #Bauordnung
Abg. Prof. Payr führt in Begründung seines in der letzten Sitzung eingebrachten Antrages auf Erlassung einer Bauordnung Folgendes aus: „In der Sitzung vom 18. Jänner 1895 habe ich mir erlaubt, die Nothwendigkeit und Dringlichkeit der Erlassttng einer Bauordnung für das Land Tirol zu begründen und mit Zustimmung meiner Gesinnungsgenossen den Antrag zu stellen, „der hohe Landtag wolle den Landesausschuss beauftragen: 1. Durch das Landesbauamt eine Bauordnung für Tirol, in welcher den Besonderheiten und Bedürfnissen Deutsch und Jtalienisch - Tirols, sowie von Stadl und Land Rechnung getragen sein muss, ausarbeiten und sodaml einer Berathung von Experten aus den verschiedenen Landestheilen unterziehen zu lassen. 2. Den Gesetzentwurf nach gepflogenem Einvernehmen mit dem k. k. Ministeriunr des Innern dem nächsten Landtage vorzulegen. " Dieser ^ Antrag wurde von der rechten Seite dieses Hauses unter Anzeichen abgelehnt, welche sofort erkennen ließen, dass die Majorität des letzten Landtages diesen Gegenstand nicht mehr in Angriff nehmen, sondern dem neu zu wählenden Hause Vorbehalten wollte. Das Bewusstsein mit meinem Anträge etwas angeregt zu haben, was in Stadt und Land von den autonomen und staatlichen Behörden schon längst als ein ttnabweisbares Bedürfnis empfunden wurde, gibt mir den Muth, den zurückgewiesenen Antrag unverändert nochmals einzubringen — diesmal hoffentlich mit besserem Erfolge. Gegen meinen Antrag erhob der Herr Abgeordnete Geiger die Einwendung, dass es speciell für die Landgemeinden nicht Roth thue Weisungen zu geben, wie man dort zu bauen habe. In seinen: Bezirke — behauptete Herr Geiger — müssen die Baupläne schon jetzt der politischen Behörde zur Ertheilung der Baubewilligung, sowie zur Ueberprüfung durch den Bezirksingenienr hinsichtlich der Feuersicherheit und den sanitären Vorschriften vorgelegt werden. Bei der Sicherheit, mit welcher meitt verehrter College diese Angaben machte, musste ich meine Zweifel in die Richtigkeit, ' seiner Behauptungen Niederkämpfen und glauben, dass im politischen Bezirke Landeck die Bezirkshauptmannschaft in der That Uebergriffe in den selbständigen Wirkungskreis der Gemeinden sich erlaube und die Gemeinden diese Uebergriffe sich gefallen lassen. Gemäß § 27, Punkt e der Gemeindeordnung für Tirol gehört bekanntlich die Baupolizei, sowie die Ertheilung der polizeilichen Baubewilligungen zum selbständigen Wirkungskreise der Genieinde; an diese und nicht an die politische Behörde sind die Baupläne behufs Erlangung des Bauconsenses vorzulegen; die Gemeinden und nicht die Bezirkshauptmannschasten haben die Baubewilligung zu ertheilen oder zu versagen. So und nicht anders wird übrigens nach den non mir eingezogenen Erkundigungen auch im politischen Bezirke Landeck das Amt gehandelt, wovon sich mein verehrter College inzwischen überzeugt haben dürfte. Ein Feind von Wiederholungen, will ich heute nicht mehr all das rekapitulieren, was ich zur Begründung meines Antrages bereits am 18. Jänner 1895 gesagt habe, sondern nur mehr die Hauptmomente kurz zusammenfassen Die unterm 17. Juli 1817, 1. für die Städte und Märkte in Tirol, 2. für das offene Land in Tirol erlassenen allgemeinen Feuerordnungen vermögen ebensowenig wie die unterm 19 - September 1853 publicierte Brandwehrordnung, weil in diesen Vorschriften, wie scholl ihr Titel besagt, fast ausschließlich nur feuerpolizeil che Anordnungen enthalten sind, eine Bauordnung zu ersetzen, welche hauptsächlich durch baupolizeiliche Maßregeln Vorsorge zu treffen hat, dass bei Ausführung von Bauten das Leben und die Gesundheit des Menschen in seinem Wohnund Arbeitsraume nicht gefährdet und öffentliche Interessen nicht verletzt werden, Sv lange mau in Tirol einzig und allein auf diese, für einen ganz anderen Zweck geschaffenen, auf ganz alldere Verhältnisse berechneten Ordonnanzen angewiesen ist, weiß in Bauangelegenheiten niemand sicheret!
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 15. Jänner 1896, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6003-wiederholung-des-bauordnungsantrages-durch-abg-prof-payr-trotz-1896).

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