Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GESETZLICHE ERBEN ODER ERBEN IM STREIT

Debatte um den Höferechtsgesetzentwurf und Minoritätsvoten im Landtag

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 26. Februar 1897 · Seite 1 · #Zivilrecht
XII. Sitzung am 25. Februar. Den Vorsitz führt Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. v. Hep perger. Am Beginne der Sitzung wird eine Jnterpelllation des Äbg. Klotz u. Genossen an die Regierung wegen Schätzung und Gebürenüemessungen bei bäuerlichen Besitzübernahmen im Erbwege verlesen. Es wird dann an die Berathung der Vorlage betreffend das Höferecht geschritten. Der Agrarausschuss stellt den Antrag, den vorliegenden Gesetzentwurf zu beschließen und den Landesausschuss zu beauftragen, hiefür die allerhöchste Sanctivn zu erwirken. Von Seite des Abg. Dr. Schöpfer liegt folgendes Minoritätsvotum vor:, Jn der Erwägung, dass der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die besonderen Rechtsverhältnisse geschlossener Höfe, vor dem Jnslebentreten der obligatorischen Berufsgenossenschaften der Landwirte einer wesentlichen Grundlage entbehrt und ohne Bestimmungen zur Hintauhaltung weiterer Verschuldung des Grundbesitzes nicht geeignet erscheint, eine wesentliche Verbesserung der Lage des Bauernstandes herbeizusühren, wolle der h. Landtag beschließen: I. In die Berathung und Beschlussfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf wird dermalen nicht eingegangen. II. Die h. Regierung wird aufgefordert, dem Reichsrat he einen Rahmen- Gesetzentwurf, betreffend die Beruftgenoffenschaften der Landwirte, mit aller Beschleunigung vorzulegen und alle jene Maßnahmen zu ergreifen, durch welche im Wege der Gesetzgebung eine Verschuldungsgrenze für den Grundbesitz festgesetzt wird. HI. Der Landesausschuss wird beauftragt, den Beschluss sub II zur Kenntnis der h. Regierung zu bringen. Zum tz 21, der die Abfindungsrenten für die Miterben behandelt, haben die Abg. Dr. Pusch und Dr. v. Riccaboua ein Minoritätsvotum angemeldet, das die Abfindungsrenten eliminiert. Hiedurch wird auch eine entsprechende Aenderung des Z 25 des Entwurfes bedingt. Die G mraldebatie wird durch den Berichterstatter Dr. v. Grabmayr mit einigen Bemerkungen eingeleiiet. Er stehe der Vorlage nicht bloß mit dem normalen Pflichtbewusstsein eines Berichterstatters, sondern mit fast väterlichen Gefühlen gegenüber. Ueber das Schicksal derselben sei er nicht ohne Sorge. Schon bei den Ausschussberathungen kamen verschiedene Meinungen zum Ausdruck, dieselben Strömungen bestehen auch im Hause. Bei Behandlung der Agrarfrage machen sich drei Richtungen geltend, eine conservative, eine fortschrittliche und eine radicale. Redner tritt der Auffassung entgegen, dass diese Vorlage eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit des Bauernstandes im allgemeinen bezwecke. Er gibt einen kurzen Vergleich zwischen den Hauptgrundsätzen des geltenden Rechtes und des neuen Rechtes. Heute sei noch immer das Patent vom II. August 1770, dessen Voraussetzungen heute zum Theil nicht mehr bestehen, geltend. Grabmayr führt die wesentlichen Bestimmungen dieses Patents ans.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 26. Februar 1897, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6133-debatte-um-den-hoeferechtsgesetzentwurf-und-minoritaetsvoten-im-1897).

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