XII. Sitzung am 25. Februar. Den Vorsitz führt Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. v. Hep perger. Am Beginne der Sitzung wird eine Jnterpelllation des Äbg. Klotz u. Genossen an die Regierung wegen Schätzung und Gebürenüemessungen bei bäuerlichen Besitzübernahmen im Erbwege verlesen. Es wird dann an die Berathung der Vorlage betreffend das Höferecht geschritten. Der Agrarausschuss stellt den Antrag, den vorliegenden Gesetzentwurf zu beschließen und den Landesausschuss zu beauftragen, hiefür die allerhöchste Sanctivn zu erwirken. Von Seite des Abg. Dr. Schöpfer liegt folgendes Minoritätsvotum vor:, Jn der Erwägung, dass der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die besonderen Rechtsverhältnisse geschlossener Höfe, vor dem Jnslebentreten der obligatorischen Berufsgenossenschaften der Landwirte einer wesentlichen Grundlage entbehrt und ohne Bestimmungen zur Hintauhaltung weiterer Verschuldung des Grundbesitzes nicht geeignet erscheint, eine wesentliche Verbesserung der Lage des Bauernstandes herbeizusühren, wolle der h. Landtag beschließen: I. In die Berathung und Beschlussfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf wird dermalen nicht eingegangen. II. Die h. Regierung wird aufgefordert, dem Reichsrat he einen Rahmen- Gesetzentwurf, betreffend die Beruftgenoffenschaften der Landwirte, mit aller Beschleunigung vorzulegen und alle jene Maßnahmen zu ergreifen, durch welche im Wege der Gesetzgebung eine Verschuldungsgrenze für den Grundbesitz festgesetzt wird. HI. Der Landesausschuss wird beauftragt, den Beschluss sub II zur Kenntnis der h. Regierung zu bringen. Zum tz 21, der die Abfindungsrenten für die Miterben behandelt, haben die Abg. Dr. Pusch und Dr. v. Riccaboua ein Minoritätsvotum angemeldet, das die Abfindungsrenten eliminiert. Hiedurch wird auch eine entsprechende Aenderung des Z 25 des Entwurfes bedingt. Die G mraldebatie wird durch den Berichterstatter Dr. v. Grabmayr mit einigen Bemerkungen eingeleiiet. Er stehe der Vorlage nicht bloß mit dem normalen Pflichtbewusstsein eines Berichterstatters, sondern mit fast väterlichen Gefühlen gegenüber. Ueber das Schicksal derselben sei er nicht ohne Sorge. Schon bei den Ausschussberathungen kamen verschiedene Meinungen zum Ausdruck, dieselben Strömungen bestehen auch im Hause. Bei Behandlung der Agrarfrage machen sich drei Richtungen geltend, eine conservative, eine fortschrittliche und eine radicale. Redner tritt der Auffassung entgegen, dass diese Vorlage eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit des Bauernstandes im allgemeinen bezwecke. Er gibt einen kurzen Vergleich zwischen den Hauptgrundsätzen des geltenden Rechtes und des neuen Rechtes. Heute sei noch immer das Patent vom II. August 1770, dessen Voraussetzungen heute zum Theil nicht mehr bestehen, geltend. Grabmayr führt die wesentlichen Bestimmungen dieses Patents ans.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 26. Februar 1897, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6133-debatte-um-den-hoeferechtsgesetzentwurf-und-minoritaetsvoten-im-1897).
(Rauchfangkehrerbücheln) Da die Wahrnehmung gemacht wurde, dass viele Mielparteien nicht mit Rauchfangkehrerbücheln versehen sind, erscheint es nothwendig, die Verordnung des Stadtmagistrates vom 20. November 1871 in Eri …
Personalien. Beginn der Sitzung um 4 Uhr. (Bestätigter Freispruch.) In der ersten diesjährigen Schwurgerichtssession wurde bekanntlich am 8. März der 15 Jahre alte Franz Reitmayr aus Feuerbrunn in Niederösterreich, Handl …
und Zahlun gen geleistete Förster pflog im Sommer 1896 innigen Verkehr mit Kerscher, der früher die Maschmenschlofferei Geppert in Hall geleitet hatte und ihn erkor er sich als Rathgeber, als er Ende August keinen andern …
Nachtrag. Wir erhalten folgende Zuschrift: „An die Medacktion der Innsbrucker Nachrichten Auf Grund des 8 9 Press Gesetzes Ersuche ich Sie um Berichtigung des in Nr. 152 Ihres Blattes vom 8 Juli 1897 unter Nachtrag entst …
Grundlegende Richtung (Blattlinie):
Wissenschaftlich-historische Dokumentation und digitale Erschließung gemeinfreier historischer Pressetexte aus dem Raum des historischen Tirols.
1. Grundsatz: Die Nutzung von chronik.fontes.at ist ohne Registrierung möglich. Es werden keine Werbe- oder Analyse-Tracker und keine Marketing-Cookies eingesetzt.
2. Server-Betrieb: Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource) kurzzeitig auf unserem europäischen Server (Hetzner Online GmbH, Deutschland) zur Betriebssicherheit verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Externe Faksimile-Einbindung (IIIF): Beim Öffnen der Original-Zeitungsseite lädt Ihr Browser Bildkacheln direkt vom IIIF-Bildserver der Österreichischen Nationalbibliothek (iiif.onb.ac.at) bzw. verweist auf die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol.
4. Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschungsanfragen richten Sie jederzeit formlos an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Historische Zeitungstexte: Sämtliche wiedergegebenen Originalartikel entstammen historischen Zeitungsausgaben des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (insbesondere den Innsbrucker Nachrichten, 1854–1913) und sind urheberrechtlich gemeinfrei.
Digitalisate & OCR-Grundlage: Die digitalen Faksimiles und Volltextgrundlagen basieren auf den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULB Tirol) sowie von ANNO – AustriaN Newspapers Online (Österreichische Nationalbibliothek).
Die Tiroler Zeitungschronik bewahrt den authentischen Wortlaut und die historische Rechtschreibung der Originalquellen vor und nach der II. Orthographischen Konferenz von 1901.
Um die historischen Spaltentexte digital zugänglich zu machen, erhält jeder Originalartikel redaktionell eine Hauptüberschrift im zeitgenössischen Chronikstil des 19. Jahrhunderts sowie eine moderne Dachzeile zur raschen thematischen Orientierung.
Bitte zitieren Sie stets die zugrunde liegende historische Originalausgabe mit Erscheinungsdatum und Seitenzahl, ergänzt um den Permalink der Chronik:
Innsbrucker Nachrichten, [Datum], S. [Seitenzahl], digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/#artikel=[ID]).
Sie haben einen OCR-Lesefehler im historischen Fraktursatz entdeckt oder möchten auf einen bemerkenswerten Zeitungsbericht hinweisen?
Schreiben Sie uns gerne an redaktion@fontes.at unter Angabe des Erscheinungsdatums oder des Artikel-Direktlinks (#artikel=...).
✎ Korrektur-ModusKlicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel|
Gesammelte Änderungen in Tabelle article_edits
Diese Korrekturen sind in der Zwischen-Tabelle gespeichert. Mit Klick auf „Jetzt in Live-DB schreiben“ werden sie atomar in chronik_events_live.db samt Volltextindex übernommen.