Philipp N. Sonntag 27. G 6 Exandi Johann. Jugendfürsorge in Tirol. Me ungeheure Umwälzung der letzten Jahr- Zehnte im wirtschaftlichen und sozialen Leben hat die Mtwendigkeit gelehrt, sich aus die Grundlagen zu besinnen, auf denen unsere Kultur ruht, und was man anfangs im hastigen Vorwärtsschreitsn von Erfolg zu Erfolg beinahe übersah, das zeigten bald tiefgreifende, Schäden auf, die sich in die Wohlfahrt der menschlichen Gesellschaft eingefressen hatten. Es ist verständlich, daß man jedes Übel nur von der Wurzel aus heilen kann, daß! man der erschrecklichen Zunahme der Verworfenheit und des Verbrechertums nur dadurch begegnen kann, indem man das strengste Augenmerk auf die Jugenderziehung und in weiteren Grenzen auf den Jugendschutz lenkt. Zwei Gesichtspunkte fal- Un hier auf: verwahrloste Jugend muß um ihrer selbstzvillen in die rechten Wege der Zucht und Ordnung gelenkt werden, denn es ist Pflicht der Erzieher und ein Gebot der Nächstenliebe, ein Geschlecht von tüchtigen und braven Menschen heranzubilden, andererseits ist es die vitale Notwendigkeit des Staates, die menschliche Gesellschaft vo » der drohenden Gefahr des VerbrechertunB zu schützen. SelbstsckDch und Nächstenliebe sind. also die Eckpfeiler Mer jugendfürsorglichen Tätigkeit. In Österreich ist sie vorläufig noch privaten Vereinen überlafftn, während Preußen durch, das Gesetz vom 2. Juli 1900 über die Fürsorge- Erziehung Minderjähriger das Institut der st a a t l i ch e n Zwangserziehung schuf. Als dev Jugendsürsorgeverein für Tirol zu Ostern 1904 feine Tätigkeit zur Rettung verwahvlosster, gefährdeter und verlassener Jugend begann, WM seine Spannkraft insoferne von Unfang an streng bezeichnet, als der Verein den engsten Zusammenhang mit den richterlichen Beamten des Landes und den festesten Rückhalt an den richterlichen Behörden fand. Was war auch natürlicher, als daß der Verein sich, die Erfahrungen des Straf und Vormundschastsrichters zunutze machen und den Nachdruck seines Einschreitens bei drohender Gefahr bei den Behörden suchen wollte. Der oberste Chef der tirolischen Justizverwaltung - S ' e. Exzellenz Dr. Freiherr von Call, erklärte sich bereit, an die Spitze des Vereines zu treten, während die Geschäftsführung der um den Verein hochverdiente Landesgerichtsvizepräsident Dr. Marian Hirn besorgte. Diese Art der Entstehung und Zusammensetzung ließ den Jugendsürsorgeverein während der zwei Jahre, die seit seiner Gründung verflossen sind, von Erfolg zu Erfolg schreiten. Wenn auch diese Tatsache vor allem auf die persönliche Tüchtigkeit und die außerordentliche Opferwilligkeit der berufenen Vertreter hinweist, so kann sie aber auch, die interessante Folgerung nicht verleugnen, daß der Verein seines Lebensnerves beraubt wäre, wenn er die schützende Hand des Richterstandes vermissen müßte. Dadurch grenzt sich die Berufung des Vereines von vorneherein ab. Er verfolgt keine rein charitativen Zwecke in dem Sinn, als er sich, etwa aus die Beschaffung von Geldmitteln zur Linderung des Kinderelends beschränkt. Seine Seele ist der Rechtsschutz, den er der Jugend gewährt, und so kommt es, daß seine Tätigkeit in oen meisten Fällen erst dort beginnt, wo die Bestrebungen reiner Wohltätigkeitsvereine zufolge ihrer Machtbegrenzung enden müssen. Es wäre also vom Grunde ans verfehlt, wollte rnan den Jngendfürsorgeverein als einen Konknrrenzverein der im Lande bestehenden charitativen Vereinigungen bezeichnen. Man hat leider dieses Schlagwort in den ersten Tagen geprägt, heute erkennt man, es müßte der Jugendfürsorgeverein erst recht ins Leben gerufen werden, wem: er nicht schon bestünde. Man darf schon jetzt sagen daß durch die Tätägkeit des Vereines, der sich über ganz Tirol erstreckt, jener große Zug in der Jugendfürsorge geschaffen mürbe, der alle bisher zerplitterten und zerstreuten Kräste in eine starke Einheit bannte, die allein den richtigen Standpunkt zur allgemeinen Wohlfahrt des Landes einzunehmen in der Lage ist. Der vor wenigen Tagen erschienene Tätigkeitsbericht des zweiten Vereinsjahres weist
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 26. Mai 1906, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7985-jugendsuersorgeverein-in-tirol-rechtsschutz-statt-reiner-1906).
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daß sie ohne Rücksicht auf mildernde Umstände unbedingt ausgesprochen wird, sondern daß dem Richter hie Möglichkeit geboten sei, auch in Fällen Lodeswürdiger Verbrechen auf eilte mildere Strafe zu erkennen. Mancher wird …
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