Gerichtszeitnng. Salzburg, 30. Oktober. (E i n e G e r i ch t s v e r h a n d l u n g i m Nonnenkloster.) Im Frühjahr dieses Jahres wurde der Polizei die Anzeige erstattet, daß der in: adeligen Benediktinerfrauenstift Nonnberg angestellte Zimmerpolier I. Rehrl dem Kloster gehöriges Holz widerrechtlich verkaufe. Eie eingeleiteten Erhebungen ergaben die Richs i tigkeit dieser Meldung und so wurde gegen Rehrl und gleichzeitig gegen einen Geschäfts^ mann die Anklage erhoben. Für heute war die Hauptverhandlung vor dem! Erkenntnissenate des Landesgerichtes angesetzt. Da sich in einer früheren. in dieser Angelegenheit stattgesunde -! ncn Verhandlung der Angeklagte Rehrl dahin verantwortete, daß er ein Recht zu Holzverkaufe gehabt habe, wurde die Chorfrau Cölestina, die den Posten einer Gutsverwalterin des Stiftes bekleitet, als Zeugin vorgeladen. Das Gericht hatte sich vorher an die Vorgesetzte kirchliche Behörde gewendet, das ist in diesem außergewöhnlichen Falle der Fürsterzbischof Kardinal Dr. Katschthaler. Und nun ergab sich der interessante Fall, daß die staatliche Gewalt vor dem Klostertore Halt machte. Kardinal Dr. Katschthaler war wegen der Vorladung einer Chorfran als Zeugin vor Gericht sehr ungehalten und erklärte, eine solche Ladung unter gar keinen Umstanden zuzulassen. Die Klausur des Frauenstiftes Nonnberg sei eine sehr strenge. Es sei eigentlich eine päpstliche Klausur, also der strengste Klosterzwang, und nur der Papst .allein könne eine Nonnberger Klosterfrau von der Klausur entbinden, sonst niemand auf der Welt, folglich auch nicht das Gesetz und das -Gericht. Da nun die Erklärung des Kardinals in so bestimmter Weise abgegeben worden war, aus die Vernehmung der Zeugin jedoch unter keinen Umständen verzichtet werden konnte, beantragte der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Just die zwangsweise Vorführung der Chorsrau Cölestina. Der Verteidiger führte aus, daß es vor dem staatlichen Gesetze ' keine Klausur gebe und die kirchlichen Rechte den Staat nichts tum* ment. Der Gerichtshof lehnte den Antrag des Verteidigers ach beschloßt jedoch die Verneh^ mung per Zeugin im Kloster selbst vorzunehi- Men. Dazu mußte sich die kirchliche Behörde trotz allen Sträubens bequemen. Der Gerichtshof, Staatsanwalt, Verteidiger und Schriftführer verließen entsprechend diesen: Beschlüsse den Gerichtssaal und begaben sich nach dem Kloster Nonnberg, woselbst im großen Sprechsaale die Verhandlung fortgesetzt wurde. Es dürste wohl das erstemal gewesen sein, daß in dem adeligen Damenstifte Nonnberg, das bekanntlich um das Fahr 700 vom hl. Rupert selbst gegründet worden ist, eine gerichtliche Verhandlung vor sich! ging. Die Herren des Gerichtshofes mußten einige Zeit warten. Plötzlich öffnete sich Lautlos eine Tür des inneren Sprechraumes, der durch ein Gitter und ein davor befindliches grünes Netz von der Außenwelt getrennt war. Unter allgemeiner Spannung erschien die Zeugin Chorsrau Cölestina Filzer in Begleitung der Äbtissin des Stiftes Frau Maria Anna Johanna Scherrer, einer stattlichen Dame, auf deren Brust das goldene mit Brillanten reich geschmückte Kreuz funkelte. Die beiden Frauen nahmen hinter dem Gitter Platz, während an der
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 31. Oktober 1906, S. 9, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8070-gerichtliche-verhandlung-im-nonnenkloster-nonnberg-wegen-1906).
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