Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FRAUEN MIT NEUEN RECHTEN

Einführung einer Novelle zum Bürgerlichen Gesetzbuch als erste Abzahlung der Reform

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 23. Dezember 1907 · Seite 2 · #Zivilrecht
Aenderung und Ergänzung des bürgerlichen Gesetzbuches. Die Regierung hat vorgestern im Herrenhause eine Novelle zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch eingebracht. Der Motivenbericht bezeichnet sie als eine Abschlagszahlung auf die große Reform. Bekanntlich ist auf Anregung Josef Ungers 1904 eine Kommission zur Revision des Bürgerlichen Gesetzbuches eingesetzt worden. Me Arbeiten der Kommission ergaben, daß über viele revisionsbedürftige Bestimmungen große Meinungsverschiedenheiten herrschen. Andere seien als spruchreif zu betrachten. Diese Letzteren saßt der vorliegende Gesetzentwurf zusammen. Die Novelle soll als eine erste Ab- Wagszahlung, als ein Teil des ganzen Reform Werkes aufgefaßt werden. Unter den personenrechtlichen Bestimmungen ist jene von Interesse, welche den Schutz des Namens betrisst. Es soll künftig jemand, dem das Recht zur Führung eines Namens oder Decknamens bestritten wird, auf Feststellung seines Rechtes klagen können. Ebenso kann derjenige, der durch Anmaßung seines Namens oder Decknamens beeinträchtigt wird, auf Unterlassung dieser Anmaßung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen. Für die Todeserklärung bringt die Novelle eine wesentliche Abkürzung der Fristen. Den Frauen wird die Fähigkeit, als Solennitäts -, Akts -, Urkunds und Jdentitätszeugen aller Art verwendet zu werden, zugesprochen. Sie können insbesondere als Zeugen bei letztwitligen Anordnungen fungieren. Ebenso können Frauen zum Vormund oder Kurator bestellt werden, nur kann, mit Ausnahme der Mutter und Großmutter des Kindes, eine Frau nicht gegen ihren Willen zur Übernahme einer Vormundschaft oder Kuratel verhalten werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 23. Dezember 1907, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8301-einfuehrung-einer-novelle-zum-buergerlichen-gesetzbuch-als-erste-1907).

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